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Waffenverordnung wird revidiert

Die Waffenverordnung wird revidiert

EJPD schickt Revisionsentwurf in die Vernehmlassung

Einige Unklarheiten in der Waffenverordnung, die zu Vollzugsproblemen in den
Kantonen geführt haben, sollen durch eine Revision behoben werden. Das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Freitag einen
Revisionsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Kantone, Parteien
sowie interessierten Institutionen und Verbände können ihre Stellungnahmen
bis am 30. September 2000 einreichen.

Am 1. Januar 1999 trat die neue Waffengesetzgebung (Waffengesetz und
Waffenverordnung) in Kraft. Erste Erfahrungen der neu geschaffenen
Zentralstelle Waffen, der kantonalen Vollzugsbehörden sowie von Verbänden
und Privatpersonen zeigten, dass einige Unklarheiten in der Waffenverordnung
zu Vollzugsproblemen in den Kantonen geführt hatten. Um die vorwiegend
technischen Fragen und Probleme zu lösen, beauftragte Bundesrätin Ruth
Metzler-Arnold, Vorsteherin des EJPD, eine Arbeitsgruppe mit der Revision
der Waffenverordnung. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertretern der
Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission, des Waffenfachhändler- und
Messerschmiedeverbandes, der Opferhilfeorganisation, von Pro Tell, der
Eidgenössischen Zollverwaltung, der kantonalen Vollzugsbehörden und der
Zentralstelle Waffen zusammen.

Die Arbeitsgruppe hat insbesondere die Bestimmungen über die Messer und
Dolche, die sich als wenig praxisgerecht erwiesen haben, vollständig
umformuliert. Zudem schlägt die Arbeitsgruppe vor, zwei zusätzliche
Instrumente zur Verhinderung des Waffenmissbrauchs zu schaffen: Zum einen
soll die beim Bundesamt für Polizei angesiedelte Zentralstelle Waffen neu
eine Koordinationsstelle zur Auswertung von Schusswaffenspuren führen. Damit
soll die kriminaltechnische Koordination bei Fahndungen und spurenkundlichen
Ermittlungen sichergestellt werden. Zum anderen soll die Zentralstelle neben
der Datenbank über den "Erwerb von Waffen durch ausländische
Staatsangehörige" eine weitere Datenbank über den "Entzug von Bewilligungen
und die Beschlagnahme von Waffen" führen.

Bern, 26. Juni 2000

Weitere Auskünfte:
Alain Gallusser, Bundesamt für Polizei, Tel. 031/323 77 84