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13.06.2000: Arbeitsverbot für Asylsuchende - Mündliche Information durch Vizekanzler Casanova

Auf Antrag von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, der Chefin des EJPD, hat sich der Bundesrat mit der Frage des Arbeitsverbots für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene befasst und das weitere Vorgehen bestimmt.

Dieses Arbeitsverbot wurde mit Beschluss vom 25. August 1999 auf ein Jahr befristet eingeführt und gilt für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die nach dem 1. September 1999 in die Schweiz eingereist sind. Dieser Schritt wurde mit der damals herrschenden Ausnahmesituation im Asylbereich begründet.

Gegenwärtig sinkt der Bestand von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterführung dieser Massnahme im heutigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben sind. Der Bundesrat wird dieses Arbeitsverbot somit nicht verlängern. Ab 1. September gilt wieder die vorgängige Regelung: Asylsuchende dürfen während der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuchs keine Erwerbstätigkeit ausüben. Ergeht innerhalb dieser Frist erstinstanzlich ein negativer Entscheid, so kann der Kanton die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit für weitere drei Monate verweigern.

Für die künftige Regelung hat die Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" Vorschläge unterbreitet, wie der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene künftig geregelt werden soll. Der Schlussbericht wurde den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet, so dass der Bundesrat im Herbst über die ersten Schritte für eine allfällige Teilrevision des Asylgesetzes entscheiden kann.

Was die Wirkung des Arbeitsverbots betrifft, ist eine definitive Bilanz noch nicht möglich: Der Beobachtungszeitraum war zu kurz und die Migrationsbewegung zu komplex, um schlüssige Analysen durchführen zu können. Bundesrätin Metzler wird heute in der Fragestunde und morgen bei der Behandlung einer Motion die Haltung des Bundesrates erläutern.

Bern, 13. Juni 2000