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NEAT: Bundesrat für optimierte Talvariante in Uri

MEDIENMITTEILUNG

NEAT: Bundesrat für optimierte Talvariante in Uri

Bereinigungsverfahren zeigt zusätzliches Potenzial auf

Der Bundesrat hat die Linienführung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen
 (NEAT) in Uri festgelegt. Auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung
 kommt er zum Schluss, dass ein oberirdisches Trassee in der Reussebene
 (Talvariante) aus bahn- und bautechnischer Sicht der vom Kanton
 vorgeschlagenen Tunnelführung (Bergvariante) vorzuziehen ist. Die
 Talvariante hat auch Vorteile, was die Erschliessung des Siedlungsgebietes
 betrifft. Der Bundesrat will nun  eine verbesserte Linienführung nördlich
 von Altdorf ausarbeiten lassen. Auf den umstrittenen Viadukt soll wenn
 möglich verzichtet werden.

Der Bundesrat musste eine schwierige Interessenabwägung vornehmen. Er ist
 sich bewusst, dass der Kanton Uri bereits mit dem heutigen Transitverkehr
 ausgesprochen stark belastet wird. Bei der  Entscheidfindung  standen
 Fragen des Umweltschutzes und der Raumplanung den betrieblichen und
 technischen Anforderungen der NEAT gegenüber.

Umlagerung des Güterverkehrs als Hauptziel

Ausschlaggebend für die Talvariante waren vorab betriebliche Anforderungen
 des NEAT -Gesamtprojektes. Die NEAT ist ein langfristiges Projekt. Es wäre
 nach Meinung des Bundesrates nicht zu verantworten, einzelne
 Streckenabschnitte zu realisieren, die in Zukunft den technischen
 Anforderungen einer leistungsfähigen Nord-Süd-Verbindung nicht gerecht
 würden. Bildet doch die Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf
 die Schiene eines der Hauptziele der schweizerischen Verkehrspolitik. Um
 dieses Ziel zu erreichen, muss auf der Schiene die erforderliche
 Güterkapazität bereitgestellt werden. Das Ziel der NEAT darf nicht durch
 ein Nadelöhr auf einem einzelnen Streckenabschnitt in Frage gestellt
 werden.

Kapazitätseinbussen sprechen gegen die Bergvariante

Mit der Bergvariante würde diese Kapazität nicht gewährleistet. Denn:

- Die 1,5 km lange Überholgleisanlage beim Tunnelportal Erstfeld könnte
 nicht gebaut werden. Um die erforderliche Kapazität des Basistunnels zu
 erreichen, ist aber die Bündelung der Züge mit unterschiedlichen
 Geschwindigkeiten (Güterzüge, Personenzüge) unmittelbar vor dem
 Tunnelportal von zentraler Bedeutung. Eine unterirdische
 Überholgleisanlage ist aus Gründen der Sicherheit abzulehnen.

- Auf den Einsatz langer Güterzüge (750 bis 1500 Meter) müsste verzichtet
 werden. Die geforderte Güterverkehrskapazität auf der Schiene setzt das
 Führen langer Güterzüge jedoch zwingend voraus. Überdies könnten mit der
 Bergvariante zukünftige Technologiefortschritte der Bahn nicht voll
 genutzt werden.

- Die zu engen Kurvenradien der Bergvariante würden zu geringeren
 Geschwindigkeiten der Züge führen, was sich ebenfalls kapazitätsmindernd
 auswirkt.

Verbesserte Linienführung wird geprüft

Erst das Bereinigungsverfahren hat Optimierungspotenzial der Linienführung
 im Kanton Uri sichtbar gemacht. Vor allem für diejenigen Abschnitte, die
 frühestens in 20 - 30 Jahren realisiert werden. In den nächsten zwei
 Jahren sind verschiedene Varianten der Linienführung auf ihre Machbarkeit
 hin zu prüfen. Insbesondere soll möglichst auf den Viadukt nördlich von
 Altdorf zu Gunsten einer optimierten Linienführung verzichtet werden. Auch
 sollen sämtliche Lärmschutzmassnahmen von einem breit abgestützten Gremium
 unter Mitbeteiligung des Kantons Uri begleitet und koordiniert werden.

Mit dem heutigen Entscheid will der Bundesrat ein Maximum an
 Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Bern, 19. Juni 2000

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Pressedienst

UVEK  Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Pressedienst

Der Bericht zum Bereinigungsverfahren Uri wird im Internet unter
 http://www.raumentwicklung.admin.ch/uri_d.html publiziert.

Weitere Auskünfte:

Fritz Wegelin, Chef Raumplanung, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031
 322 40 70;

Peter Lerch, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 322 40 59