NEAT: Bundesrat für optimierte Talvariante in Uri
MEDIENMITTEILUNG
NEAT: Bundesrat für optimierte Talvariante in Uri
Bereinigungsverfahren zeigt zusätzliches Potenzial auf
Der Bundesrat hat die Linienführung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen
(NEAT) in Uri festgelegt. Auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung
kommt er zum Schluss, dass ein oberirdisches Trassee in der Reussebene
(Talvariante) aus bahn- und bautechnischer Sicht der vom Kanton
vorgeschlagenen Tunnelführung (Bergvariante) vorzuziehen ist. Die
Talvariante hat auch Vorteile, was die Erschliessung des Siedlungsgebietes
betrifft. Der Bundesrat will nun eine verbesserte Linienführung nördlich
von Altdorf ausarbeiten lassen. Auf den umstrittenen Viadukt soll wenn
möglich verzichtet werden.
Der Bundesrat musste eine schwierige Interessenabwägung vornehmen. Er ist
sich bewusst, dass der Kanton Uri bereits mit dem heutigen Transitverkehr
ausgesprochen stark belastet wird. Bei der Entscheidfindung standen
Fragen des Umweltschutzes und der Raumplanung den betrieblichen und
technischen Anforderungen der NEAT gegenüber.
Umlagerung des Güterverkehrs als Hauptziel
Ausschlaggebend für die Talvariante waren vorab betriebliche Anforderungen
des NEAT -Gesamtprojektes. Die NEAT ist ein langfristiges Projekt. Es wäre
nach Meinung des Bundesrates nicht zu verantworten, einzelne
Streckenabschnitte zu realisieren, die in Zukunft den technischen
Anforderungen einer leistungsfähigen Nord-Süd-Verbindung nicht gerecht
würden. Bildet doch die Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf
die Schiene eines der Hauptziele der schweizerischen Verkehrspolitik. Um
dieses Ziel zu erreichen, muss auf der Schiene die erforderliche
Güterkapazität bereitgestellt werden. Das Ziel der NEAT darf nicht durch
ein Nadelöhr auf einem einzelnen Streckenabschnitt in Frage gestellt
werden.
Kapazitätseinbussen sprechen gegen die Bergvariante
Mit der Bergvariante würde diese Kapazität nicht gewährleistet. Denn:
- Die 1,5 km lange Überholgleisanlage beim Tunnelportal Erstfeld könnte
nicht gebaut werden. Um die erforderliche Kapazität des Basistunnels zu
erreichen, ist aber die Bündelung der Züge mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten (Güterzüge, Personenzüge) unmittelbar vor dem
Tunnelportal von zentraler Bedeutung. Eine unterirdische
Überholgleisanlage ist aus Gründen der Sicherheit abzulehnen.
- Auf den Einsatz langer Güterzüge (750 bis 1500 Meter) müsste verzichtet
werden. Die geforderte Güterverkehrskapazität auf der Schiene setzt das
Führen langer Güterzüge jedoch zwingend voraus. Überdies könnten mit der
Bergvariante zukünftige Technologiefortschritte der Bahn nicht voll
genutzt werden.
- Die zu engen Kurvenradien der Bergvariante würden zu geringeren
Geschwindigkeiten der Züge führen, was sich ebenfalls kapazitätsmindernd
auswirkt.
Verbesserte Linienführung wird geprüft
Erst das Bereinigungsverfahren hat Optimierungspotenzial der Linienführung
im Kanton Uri sichtbar gemacht. Vor allem für diejenigen Abschnitte, die
frühestens in 20 - 30 Jahren realisiert werden. In den nächsten zwei
Jahren sind verschiedene Varianten der Linienführung auf ihre Machbarkeit
hin zu prüfen. Insbesondere soll möglichst auf den Viadukt nördlich von
Altdorf zu Gunsten einer optimierten Linienführung verzichtet werden. Auch
sollen sämtliche Lärmschutzmassnahmen von einem breit abgestützten Gremium
unter Mitbeteiligung des Kantons Uri begleitet und koordiniert werden.
Mit dem heutigen Entscheid will der Bundesrat ein Maximum an
Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen.
Bern, 19. Juni 2000
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Pressedienst
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Pressedienst
Der Bericht zum Bereinigungsverfahren Uri wird im Internet unter
http://www.raumentwicklung.admin.ch/uri_d.html publiziert.
Weitere Auskünfte:
Fritz Wegelin, Chef Raumplanung, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031
322 40 70;
Peter Lerch, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 322 40 59