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Die neue Natur- und Heimatschutzverordnung ist praxisorientiert und entspricht internationalen Standards

MEDIENMITTEILUNG

Änderung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)

Die neue Natur- und Heimatschutzverordnung ist praxisorientiert und
 entspricht internationalen Standards

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über den Natur- und
 Heimatschutz (NHV) beschlossen. Die Schutzwürdigkeit eines Lebensraumes
 wird nicht mehr nur nach den darin lebenden gefährdeten Arten bestimmt.
 Auch der biologische Wert des Lebensraumes wird nun bei der
 Klassifizierung miteinbezogen. Die Effizienz der Naturschutzmassnahmen
 wird neu durch Überwachung und Erfolgskontrollen durch das Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und das Bundesamt für Kultur (BAK)
 gesichert. Alle Kantone und die überwiegende Mehrzahl der interessierten
 Verbände haben die darin enthaltenen Neuerungen gutgeheissen. Sie sind
 kostenneutral und vereinfachen die Umsetzung der Verordnung in die Praxis.
 Die Änderung tritt  am 1. August 2000 in Kraft.

In den letzten 200 Jahren hat sich die Landschaft der Schweiz dramatisch
 verändert. Die Industrialisierung, die starke Bautätigkeit und die
 intensive Landwirtschaft führten dazu, dass 90% der Feucht- und
 Auengebiete und der Halbtrocken- und Trockenrasen verschwunden sind.
 Obschon ein Umdenken stattgefunden hat, geht in der Schweiz auch heute
 noch pro Sekunde ein Quadratmeter natürliche oder naturnahe Fläche durch
 den Siedlungsdruck verloren.

Hauptziel der Neuerungen in der Natur- und Heimatschutzverordnung ist, die
 Beurteilung der Biotope (Lebensraumtypen) nach ihrer Schutzwürdigkeit
 wesentlich praxis-orientierter und einfacher zu gestalten. Diese Änderung
 hat allerdings nicht zur Folge, dass mehr Flächen unter Schutz gestellt
 werden.

Über die Schutzwürdigkeit eines Biotops bestimmte bisher das Vorhandensein
 von gefährdeten Pflanzenarten, die auf Lebensraumtypen angewiesen sind,
 die in der Schweiz immer seltener werden (z.B. Trockenrasen.)
 Problematisch dabei war, dass keine eindeutigen Kriterien existierten, wie
 viele Individuen dieser Arten vorhanden sein müssen, um den entsprechenden
 Lebensraum als schutzwürdig einstufen zu können. Dieses Verfahren wich von
 der heute international üblichen Praxis ab. Zudem wurde die Fauna (Tiere)
 nicht berücksichtigt. Neu werden nun die Lebensraumtypen nach
 international abgestimmten Regeln aufgrund charakteristischer Pflanzen-
 und Tierarten direkt definiert.  Die in der Verordnung als schützenswert
 aufgelisteten Lebensraumtypen sind selten, bedroht und nehmen immer noch
 ab.

Die Schutzwürdigkeit eines Biotops, zum Beispiel eines Krautsaums in
 trockenwarmer Lage, bemisst sich nun nicht mehr nur nach den aktuell
 vorhandenen gefährdeten Arten, sondern neu auch nach seinem biologischen
 Wert in Bezug auf die umgebende Landschaft. Erfüllt das Biotop
 beispielsweise eine Vernetzungsfunktion indem es schützenswerte Biotope
 miteinander verbindet, steigt seine Schutzwürdigkeit, auch wenn es aktuell
 nicht von bedrohten Arten besiedelt ist.

Die langfristigen Auswirkungen der Schutzmassnahmen werden überprüft

Die Änderung der Natur- und Heimatschutzverordnung berücksichtigt nicht nur
 internationale Übereinkommen wie zum Beispiel die Berner Konvention, sie
 verlangt auch erstmals eine Überwachung der getroffenen
 Naturschutzmassnahmen und eine Erfolgskontrolle. Damit kann die Effizienz
 der Massnahmen geprüft und der optimale Einsatz der Mittel garantiert
 werden.

Die geänderte Natur- und Heimatschutzverordnung tritt am 1. August 2000 in
 Kraft.

Bern, 19. Juni 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Erich Kohli, Sektionschef Arten- und Biotopschutz, Abteilung Natur,
 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Tel. 031 322 68 66

Beilage:

Verordnung über den Natur-und Heimatschutz (NHV)

Weitere Informationen:

http://www.ch-chm.ch (Aktuelles zum Thema Biodiversität),
"Lebensräume der Schweiz" von Raymond Delarze, Yves Gonseth und Pierre
 Galland; Ott Verlag Thun.