Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung
MEDIENMITTEILUNG
Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der
Wasserkraftnutzung
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der
Wasserkraftnutzung (VAEW) revidiert. Die Verordnung legt die
Voraussetzungen fest, unter denen Einbussen abgegolten werden, die
Gemeinwesen erleiden, weil sie zugunsten des Landschaftschutzes auf
Wasserbauprojekte verzichten. Die Änderung wird am 15. Juli 2000 in Kraft
treten. Die Kriterien für die künftige Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen
werden den veränderten Verhältnissen im Strommarkt angepasst und
verschärft. Die 9 hängigen Verfahren können nun zügig weiterbearbeitet
werden. Zur Finanzierung der neuen Abgeltungen wird dem Parlament ein
Verpflichtungskredit von 72 Millionen Franken beantragt.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat
aufgrund der veränderten Verhältnisse im Elektrizitätsmarkt bis Ende März
dieses Jahres ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Revision der VEAW
durchgeführt. Der Revisionsentwurf sah im wesentlichen eine Herabsetzung
der Pauschalen für Nebenleistungen von 50 auf 25 Prozent, die Senkung des
Preises für unqualifizierte Energie von 10 Rp./kWh auf 6 Rp./kWh und die
Anpassung der Berechungsformel der wirtschaftlichen
Realisierungswahrscheinlichkeit eines Projektes vor. Mit einer
differenzierten Übergangsregelung sollte sichergestellt werden, dass die 9
zur Zeit hängigen Verfahren schnell und korrekt abgeschlossen werden
können.
Die Vernehmlassung fiel erwartungsgemäss kontrovers aus. Eine knappe
Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortete die vorgeschlagene
Revision. Besonders umstritten war die Ausgestaltung des Übergangsrechts.
Die vorgeschlagene Lösung vermochte aber auch hier knapp zu überzeugen.
Weil keine neuen rechtlichen Überlegungen, die eine grundsätzliche
Überarbeitung des Entwurfs erfordert hätten, vorgebracht werden konnten,
hielt der Bundesrat am Vernehmlassungskonzept fest und verabschiedete
dieses weitgehend unverändert.
Die revidierte Verordnung wird am 15. Juli in Kraft treten. Unter Vorbehalt
der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte können die 9 hängigen
Verfahren nun zügig weiterbearbeitet werden. Die betroffenen Gemeinwesen
werden teilweise etwas tiefere Abgeltungen für den Schutz ihrer Landschaft
erhalten; 1 Gesuch wird voraussichtlich abgewiesen werden müssen.
Die Revision der VAEW ist für den Bund haushaltneutral, weil die
Abgeltungen aus den Wasser-zinserträgen finanziert werden können. Pro Jahr
werden neue Ausgleichsbeiträge von rund 1,8 Millionen Franken ausbezahlt
werden können. Für die nächsten vierzig Jahre ergibt dies einen
Verpflichtungskredit von 72 Millionen Franken, den das Parlament im Rahmen
der Budgetnachträge noch wird bereitstellen müssen.
Bern, 19. Juni 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Hans Widmer, Bundesamt für Wasser und Geologie BWG, Tel. 032 328 87 60
Unterlagen:
die Verordnungsänderung vom 19. Juni sowie der Vernehmlassungsbericht vom
6. Juni können bezogen werden bei: Bundesamt für Wasser und Geologie: Tel.
032 328 87 87, Fax: 032 328 87 12