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Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung

MEDIENMITTEILUNG

Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der
 Wasserkraftnutzung

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der
 Wasserkraftnutzung (VAEW) revidiert. Die Verordnung legt die
 Voraussetzungen fest, unter denen Einbussen abgegolten werden, die
 Gemeinwesen erleiden, weil sie zugunsten des Landschaftschutzes auf
 Wasserbauprojekte verzichten. Die Änderung wird am 15. Juli 2000 in Kraft
 treten. Die Kriterien für die künftige Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen
 werden den veränderten Verhältnissen im Strommarkt angepasst und
 verschärft. Die 9 hängigen Verfahren können nun zügig weiterbearbeitet
 werden. Zur Finanzierung der neuen Abgeltungen wird dem Parlament ein
 Verpflichtungskredit von 72 Millionen Franken beantragt.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat
 aufgrund der veränderten Verhältnisse im Elektrizitätsmarkt bis Ende März
 dieses Jahres ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Revision der VEAW
 durchgeführt. Der Revisionsentwurf sah im wesentlichen eine Herabsetzung
 der Pauschalen für Nebenleistungen von 50 auf 25 Prozent, die Senkung des
 Preises für unqualifizierte Energie von 10 Rp./kWh auf 6 Rp./kWh und die
 Anpassung der Berechungsformel der wirtschaftlichen
 Realisierungswahrscheinlichkeit eines Projektes vor. Mit einer
 differenzierten Übergangsregelung sollte sichergestellt werden, dass die 9
 zur Zeit hängigen Verfahren schnell und korrekt abgeschlossen werden
 können.

Die Vernehmlassung fiel erwartungsgemäss kontrovers aus. Eine knappe
 Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortete die vorgeschlagene
 Revision. Besonders umstritten war die Ausgestaltung des Übergangsrechts.
 Die vorgeschlagene Lösung vermochte aber auch hier knapp zu überzeugen.
 Weil keine neuen rechtlichen Überlegungen, die eine grundsätzliche
 Überarbeitung des Entwurfs erfordert hätten, vorgebracht werden konnten,
 hielt der Bundesrat am Vernehmlassungskonzept fest und verabschiedete
 dieses weitgehend unverändert.

Die revidierte Verordnung wird am 15. Juli in Kraft treten. Unter Vorbehalt
 der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte können die 9 hängigen
 Verfahren nun zügig weiterbearbeitet werden. Die betroffenen Gemeinwesen
 werden teilweise etwas tiefere Abgeltungen für den Schutz ihrer Landschaft
 erhalten; 1 Gesuch wird voraussichtlich abgewiesen werden müssen.

Die Revision der VAEW ist für den Bund haushaltneutral, weil die
 Abgeltungen aus den Wasser-zinserträgen finanziert werden können. Pro Jahr
 werden neue Ausgleichsbeiträge von rund 1,8 Millionen Franken ausbezahlt
 werden können. Für die nächsten vierzig Jahre ergibt dies einen
 Verpflichtungskredit von 72 Millionen Franken, den das Parlament im Rahmen
 der Budgetnachträge noch wird bereitstellen müssen.

Bern, 19. Juni 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Hans Widmer, Bundesamt für Wasser und Geologie BWG, Tel. 032 328 87 60

Unterlagen:

die Verordnungsänderung vom 19. Juni sowie der Vernehmlassungsbericht vom
 6. Juni können bezogen werden bei: Bundesamt für Wasser und Geologie: Tel.
 032 328 87 87, Fax: 032 328 87 12