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NEAT: Bundesrat für optimierte Talvariante in Uri

NEAT: Bundesrat für optimierte Talvariante in Uri

Bereinigungsverfahren zeigt zusätzliches Potenzial auf

Der Bundesrat hat die Linienführung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen
(NEAT) in Uri festgelegt. Auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung
kommt er zum Schluss, dass ein oberirdisches Trassee in der Reussebene
(Talvariante) aus bahn- und bautechnischer Sicht der vom Kanton
vorgeschlagenen Tunnelführung (Bergvariante) vorzuziehen ist. Die
Talvariante hat auch Vorteile, was die Erschliessung des Siedlungsgebietes
betrifft. Der Bundesrat will nun eine verbesserte Linienführung nördlich von
Altdorf ausarbeiten lassen. Auf den umstrittenen Viadukt soll wenn möglich
verzichtet werden.

Der Bundesrat musste eine schwierige Interessenabwägung vornehmen. Er ist
sich bewusst, dass der Kanton Uri bereits mit dem heutigen Transitverkehr
ausgesprochen stark belastet wird. Bei der  Entscheidfindung  standen Fragen
des Umweltschutzes und der Raumplanung den betrieblichen und technischen
Anforderungen der NEAT gegenüber.

Umlagerung des Güterverkehrs als Hauptziel

Ausschlaggebend für die Talvariante waren vorab betriebliche Anforderungen
des NEAT -Gesamtprojektes. Die NEAT ist ein langfristiges Projekt. Es wäre
nach Meinung des Bundesrates nicht zu verantworten, einzelne
Streckenabschnitte zu realisieren, die in Zukunft den technischen
Anforderungen einer leistungsfähigen Nord-Süd-Verbindung nicht gerecht
würden. Bildet doch die Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die
Schiene eines der Hauptziele der schweizerischen Verkehrspolitik. Um dieses
Ziel zu erreichen, muss auf der Schiene die erforderliche Güterkapazität
bereitgestellt werden. Das Ziel der NEAT darf nicht durch ein Nadelöhr auf
einem einzelnen Streckenabschnitt in Frage gestellt werden.

Kapazitätseinbussen sprechen gegen die Bergvariante

Mit der Bergvariante würde diese Kapazität nicht gewährleistet. Denn:

Die 1,5 km lange Überholgleisanlage beim Tunnelportal Erstfeld könnte nicht
gebaut werden. Um die erforderliche Kapazität des Basistunnels zu erreichen,
ist aber die Bündelung der Züge mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
(Güterzüge, Personenzüge) unmittelbar vor dem Tunnelportal von zentraler
Bedeutung. Eine unterirdische Überholgleisanlage ist aus Gründen der
Sicherheit abzulehnen.

Auf den Einsatz langer Güterzüge (750 bis 1500 Meter) müsste verzichtet
werden. Die geforderte Güterverkehrskapazität auf der Schiene setzt das
Führen   langer Güterzüge jedoch zwingend voraus. Überdies könnten mit der
Bergvariante zukünftige Technologiefortschritte der Bahn nicht voll genutzt
 werden.

 Die zu engen Kurvenradien der Bergvariante würden zu geringeren
Geschwindigkeiten der Züge führen, was sich ebenfalls kapazitätsmindernd
auswirkt.

Verbesserte Linienführung wird geprüft

Erst das Bereinigungsverfahren hat Optimierungspotenzial der Linienführung
im Kanton Uri sichtbar gemacht. Vor allem für diejenigen Abschnitte, die
frühestens in 20 - 30 Jahren realisiert werden. In den nächsten zwei Jahren
sind verschiedene Varianten der Linienführung auf ihre Machbarkeit hin zu
prüfen. Insbesondere soll möglichst auf den Viadukt nördlich von Altdorf zu
Gunsten einer optimierten Linienführung verzichtet werden. Auch sollen
sämtliche Lärmschutzmassnahmen von einem breit abgestützten Gremium unter
Mitbeteiligung des Kantons Uri begleitet und koordiniert werden.

Mit dem heutigen Entscheid will der Bundesrat ein Maximum an
Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Bern, 19. Juni 2000

Der Bericht zum Bereinigungsverfahren Uri wird im Internet unter
http://www.raumentwicklung.admin.ch/uri_d.html publiziert.

Weitere Auskünfte:

Fritz Wegelin, Chef Raumplanung, Bundesamt für Raumentwicklung,
Tel. 031 322 40 70;
Peter Lerch, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 322 40 59