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Die Weko eröffnet eine Untersuchung gegen die Freiburgische Elektrizitätswerke wegen Verweigerung der Durchleitung von Strom

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.6.2000

Die Weko eröffnet eine Untersuchung gegen die Freiburgische
Elektrizitätswerke wegen Verweigerung der Durchleitung von Strom

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 14. Juni 2000 eine
Untersuchung gegen die Freiburgische Elektrizitätswerke (FEW)
eröffnet. Dieses Verfahren soll klären, ob die FEW eine
marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie sich weigert, Strom
der Watt-Gruppe über ihr Netz zu leiten.
Die Watt Suisse AG (Watt) und der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB)
haben bei der Weko am 14. Februar 2000 je eine Anzeige gegen die FEW
erstattet. Beanstandet wird die Weigerung, ab dem 1. Januar 2000 Strom
der Watt-Gruppe durchzuleiten. Mit dem durchzuleitenden Strom sollen
zwei Tochtergesellschaften des MGB, Estavayer Lait SA (in
Estavayer-le-Lac, FR) und Micarna SA (in Courtepin, FR), versorgt
werden. Die Watt-Gruppe hat im Sommer des letzten Jahres bei einer
Ausschreibung für die Versorgung von 26 Betriebsstätten des MGB den
Zuschlag erhalten.
Aufgrund der Anzeigen eröffnete die Weko am 7. März 2000 eine
Vorabklärung. Diese bestätigte, dass Anhaltspunkte für unzulässige
Verhaltensweisen gemäss Art. 7 des Kartellgesetzes vorliegen, weshalb
die Weko am 14. Juni 2000 eine Untersuchung eröffnete. Nach dem
Kartellgesetz verhält sich ein Unternehmen in marktbeherrschender
Stellung unzulässig, wenn es sich ohne gültige Rechtfertigungsgründe
weigert, gegen Entgelt den Zugang zu für die Ausübung des Wettbewerbs
notwendigen Einrichtungen zu gewähren. Die Weigerung der FEW, die im
grössten Teil des Kantons Freiburg über ein faktisches Monopol für die
Stromversorgung verfügt, verhindert möglicherweise jeden Wettbewerb um
die Versorgung der Stromkonsumenten.

Auskünfte:
Patrik Ducrey, 031 324 96 78, 079 345 01 44,
Patrik.Ducrey@weko.admin.ch