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Eidg. Personalamt weist Vorwürfe betreffend das Bundespersonalgesetz zurück

PRESSEMITTEILUNG

Eidg. Personalamt weist Vorwürfe betreffend das Bundespersonalgesetz
zurück

Die im Pressedienst des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB)
erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Bundespersonalgesetz (BPG)
sind unbegründet und falsch. Das Eidg. Personalamt hält sich vielmehr an
die für die Rechtssetzung vorgeschriebenen Verfahrensabläufe. Der vom
Föderativverband und der Gewerkschaft Kommunikation kritisierte Entwurf
der Verordnung zum BPG wird vom EFD denn auch nicht „unter Verschluss
gehalten“ sondern befindet sich zur Zeit im verwaltungsinternen
Konsultationsverfahren. Nach der internen Bereinigung wird die
Verordnung mit den Personalverbänden verhandelt. Weitere Vorwürfe im
SGB-Pressedienst werden vom EFD als Polemik zurückgewiesen. Das EFD
würde bedauern, wenn die Diskussion über das neue Bundespersonalgesetz
nicht sachlich, sondern vor dem Hintergrund einer möglichen
Referendumsabstimmung rein taktisch geprägt wäre.

Im Interesse einer sachbezogenen Meinungsbildung ist zu den Vorwürfen
des SGB festzuhalten:

? Die Dachverbände des Bundespersonals waren bei der Ausarbeitung sowohl
des Bundespersonalgesetzes als auch der Verordnungen mitbeteiligt.

? Auf Wunsch der Personalverbände werden die Verhandlungen über die
Verordnungen wie üblich erst stattfinden, wenn sie verwaltungsintern
bereinigt sind. Ein Zusammenhang mit dem Ablauf der Referendumsfrist
besteht nicht.

? Die Pflicht zur Festsetzung eines Mindestlohns durch den Bundesrat
wurde auf Wunsch der Personalverbände in das Bundespersonalgesetz
aufgenommen. Beim Mindestlohn von Fr. 36'000.- handelt es sich um den
tiefst möglichen Funktionslohn, wie er mit Rücksicht auf die
Unternehmungen vorgeschlagen wird. Von Lohndumping kann keine Rede sein.

? Die 4 Wochen Ferien sind ein Minimalanspruch und entsprechen den
bereits geltenden Regelungen. Die 45-Stunden-Woche wäre schon heute als
maximale wöchentliche Arbeitszeit möglich. Der Status quo wird also
beibehalten.
Die Angriffe im SGB-Pressedienst sind absolut nicht gerechtfertigt. Eine
„Provokation“ seitens des Bundes ist nicht erkennbar. Der Arbeitgeber
Bund bleibt auch mit dem Bundespersonalgesetz ein verlässlicher und
sozialer Arbeitgeber.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Hablützel, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62
01

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