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Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat Kuwait

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat Kuwait

Am 31. Mai 2000 wurden in Kuwait die Ratifikationsurkunden des am 16.
Februar 1999 unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweiz und dem
Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausgetauscht. Das
Abkommen ist auf den Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden
in Kraft getreten. Seine Bestimmungen finden rückwirkend Anwendung auf
die Einkommens- und Vermögenssteuern, die in der Schweiz und im Staat
Kuweit ab dem 1. Januar 1999 erhoben werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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15.6.2000