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Weko stellt Untersuchung über den Vertrieb von Markenartikeln ein

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 15.6.2000

Weko stellt Untersuchung über den Vertrieb von Markenartikeln ein

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Untersuchung gegen Migros,
Coop und die zwei Beschaffungsorganisationen Syntrade und EG Dritte
Kraft eingestellt. Die Anhaltspunkte für kartellrechtlich unzulässige
Wettbewerbsabreden zwischen diesen Unternehmen haben sich im Laufe der
Untersuchung nicht bestätigt.

Die Untersuchung der Weko gegen Migros, Coop und
Beschaffungsorganisationen weiterer Detailhändler sollte zeigen, ob
die Beschaffung von Markenartikeln im Lebensmitteldetailhandel mittels
Wettbewerbsabreden beeinflusst wird. Anhaltspunkte dafür existierten
im Bereich der Gebühren, welche die Hersteller den Detailhändlern etwa
für die Benutzung von Verkaufsflächen oder für Werbemassnahmen zu
entrichten haben.

Die Abklärungen der Weko bei den betroffenen Detailhändlern und bei
Herstellern haben die Anhaltspunkte für das Vorliegen von unzulässigen
Wettbewerbsabreden nicht bestätigt.

Der Lebensmitteldetailhandel ist nicht nur in der Schweiz, sondern
auch in anderen europäischen Ländern durch eine starke Konzentration
geprägt. In diesem Zusammenhang wird häufig von der "Nachfragemacht"
des Detailhandels gegenüber den Herstellern gesprochen. Die Weko
behält sich vor, künftig im Kontext dieser Problematik tätig zu
werden.

Auskünfte:
Vormittags: Prof. Walter Stoffel, 079 436 81 49
Nachmittags: Markus Saurer, 031 324 96 79