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Paket zur Stärkung von Wirtschaftsstandort und Grundversorgung

MEDIENMITTEILUNG

Paket zur Stärkung von Wirtschaftsstandort und Grundversorgung

Der Öffnung der Telecom- und Postmärkte begegnet der Bundesrat mit einem
 Paket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Post und Swisscom. Davon
 profitieren der Service public und der Wirtschaftsstandort. Bis im Herbst
 werden Gesetzesrevisionen mit folgenden Zielen ausgearbeitet: Der
 Bundesrat soll seine Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom im Bedarfsfall
 verkaufen können, wobei befristete Kontrollrechte für eine
 Minderheitsposition vorzusehen sind. Weiter soll die Post die
 Grundversorgung aus eigener Kraft mit Hilfe einer Postbank finanzieren
 können, die unter branchenüblichen Wettbewerbsbedingungen tätig ist. In
 beiden Bereichen werden noch Abklärungen gemacht. Da die Liberalisierung
 des Postmarkts und eine Privatisierung im Telecombereich negative
 Auswirkungen haben können, sind bei ausgewiesenem Bedarf flankierende
 regionalpolitische Massnahmen zu treffen.

Seit der Aufteilung der PTT in zwei selbständige Unternehmen im Jahr 1998
 hat sich das wirtschaftliche Umfeld in ihren Branchen national und
 international massiv verändert. Im Bereich der Post haben sich die Märkte
 geöffnet. Weitere Liberalisierungen sind absehbar. Die Schweiz wird die
 Monopolgrenzen senken müssen. Im Telecomsektor hat sich der weltweite
 Wettbewerb in letzter Zeit massiv verschärft. Der unerbittliche
 Kostendruck und der Zwang zu bedeutenden Investitionen führen zu einem
 Konsolidierungsprozess, der sich noch beschleunigt. Will die Swisscom als
 selbständiges Unternehmen längerfristig überleben, muss sie
 Partnerschaften mit anderen international tätigen Unternehmen schliessen
 können. Das verlangt zusätzlichen strategischen Handlungsspielraum.
Aus diesen Gründen sind für den Bundesrat rasche Weichenstellungen nötig,
 damit die zwei Unternehmen im Interesse von Bevölkerung und
 Volkswirtschaft erfolgreich bleiben können. Beim heutigen
 Grundsatzentscheid konnte sich die Landesregierung auf umfangreiche
 verwaltungsinterne Vorarbeiten abstützen.

Post: Neue Geschäftsfelder zur Sicherung der Grundversorgung

Die Post muss einerseits Eigenwirtschaftlichkeit erreichen und gleichzeitig
 die flächendeckende Grundversorgung ohne staatliche Subventionen
 sicherstellen. Andererseits muss sie sich auf den europaweiten Wettbewerb
 vorbereiten. Nach Meinung des Bundesrates kann die Weiterentwicklung der
 bestehenden Postfinance zu einer Postbank für das Überleben der Post in
 einem liberalisierten Umfeld von erheblicher Bedeutung sein. Nur mit einem
 umfassenden Angebot ist die Post in der Lage, ihre Kunden zu halten und
 den e-Commerce erfolgreich auszubauen. Die Weiterentwicklung von
 Postfinance ist eine Möglichkeit für die Sicherstellung der
 flächendeckenden Grundversorgung mit einem breit gefächerten
 Poststellennetz ohne zusätzliche staatliche Abgeltungen.

Selbstverständlich müssen für die Postbank genau die gleichen
 Wettbewerbsbedingungen wie für die übrigen Banken gelten. Das bedeutet die
 Gründung einer Aktiengesellschaft, die Unterstellung unter die
 Bankengesetzgebung, den Verzicht auf Staatsgarantie sowie Absicherungen
 gegen Quersubventionierung aus dem Monopolbereich. Als Entscheidgrundlage
 will der Bundesrat eine Beurteilung von ordnungspolitischen Fragen, von
 möglichen Auswirkungen auf die Brancheninfrastruktur sowie von
 Zusammenarbeitsmodellen zwischen Post und Banken vornehmen lassen. Auch
 die Abschaffung der Staatsgarantie auch für den Gesamtkonzern soll
 vorgängig geprüft werden. Schliesslich sind die rechtlichen
 Voraussetzungen (Revision des Postorganisationsgesetzes und allenfalls der
 Bundesverfassung) für die Gründung einer Postbank zu klären.

Kein finanzrechtlicher, aber ein politischer Zusammenhang

Die Gründung einer Postbank setzt die Erhöhung des Dotationskapitals der
 Post um über eine Milliarde Franken voraus. Auch die Refinanzierung der
 Pensionskasse durch den Bund erfordert beträchtliche Mittel (ca. 5 Mrd.
 Franken). Zwischen der Deckung dieser Finanzbedürfnisse und der Swisscom
-Privatisierung besteht zwar kein finanzrechtlicher, hingegen ein
 politischer Zusammenhang: Ein allfälliger Verkauf der Swisscom-Mehrheit
 ermöglicht so gesehen den Aufbau der Postbank und die Refinanzierung der
 Post.

Der Mittelbedarf zur Finanzierung des Universaldienstes hängt ganz
 entscheidend vom Tempo der weiteren Liberalisierungsschritte auf dem
 Postmarkt ab. Deshalb will der Bundesrat bei der Vorbereitung des
 Gesamtpakets den Fahrplan für die weitere Senkung der Monopolgrenze
 miteinbeziehen. Vorsorglich müssen auch andere Massnahmen evaluiert
 werden, welche die Finanzierung des Universaldienstes auch bei einer
 weiteren Marktöffnung sicherstellen können:

- Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Post, wobei die finanziellen
 Abgeltungen nicht durch den Bund, sondern durch die Wettbewerber im
 Postmarkt finanziert werden. Dies setzt die Lizenzierung der Wettbewerber
 und die Erhebung entsprechender Abgaben voraus (Rechtsgrundlage im
 Postgesetz vorhanden)

- Wenn die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und das Lizenzierungssystem
 nicht zum Ziel führen, könnte eine Leistungsvereinbarung nach dem Muster
 der SBB ins Auge gefasst werden: Der Bund bestellt bei der Post gewisse
 Grundversorgungsdienste, die über das rein unternehmerisch vertretbare
 Mass hinausgehen, und leistet dafür eine finanzielle Abgeltung
 (Subvention)

Schrittweise Senkung der Monopolgrenze absehbar

Die Postgesetzgebung und die strategischen Ziele des Bundesrates
 verpflichten die Post, eigenwirtschaftlich zu sein und gleichzeitig die
 flächendeckende Grundversorgung ohne staatliche Subventionen
 sicherzustellen. Diesen Auftrag konnte die Post bisher gut erfüllen. Nicht
 zuletzt deshalb, weil sie über einen wesentlich grösseren Monopolbereich
 (bis 2 kg für Pakete) als die meisten anderen europäischen Länder (350 g)
 verfügt. Angesichts der internationalen Entwicklung wird die Schweiz in
 den kommenden Jahren aber den Postmarkt erheblich öffnen müssen. In der EU
 wird für 2003 bereits die Senkung der Monopolgrenze auf 50 Gramm
 diskutiert. Dies wird den Wettbewerbsdruck auf die Post massiv erhöhen.
 Die Finanzierung des defizitären Poststellennetzes würde ohne
 Gegenmassnahmen nicht sichergestellt.

Swisscom: Allianzfähigkeit durch Verzicht auf Bundes-Mehrheit

Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes schränkt den strategischen
 Handlungsspielraum der Swisscom ein. Während die Schweiz für das
 Unternehmen zu klein ist, ist das Unternehmen als Nischenplayer zu gross
 und zu wenig spezialisiert. Um im harten internationalen Wettbewerb
 langfristig bestehen zu können (z. B. Investitionen in
 Zukunftstechnologien, neue Märkte), muss die Swisscom allianzfähig werden.
 Die heutige Mehrheitsbeteiligung verunmöglicht dies, weil die dem
 Bundesrat für einen allfälligen Verkauf zur Verfügung stehenden 15 Prozent
 des Aktienkapitals für eine enge Partnerschaft  nicht ausreichen.

Kompetenz für Aktienverkauf bei Bundesrat

Der Bundesrat will die Vorarbeiten für eine Änderung des
 Telekommunikationsunternehmungs-Gesetzes (TUG) an die Hand nehmen. Die
 gesetzliche Verankerung der Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll
 aufgehoben und die Kompetenz zum Aktienverkauf an den Bundesrat delegiert
 werden. Damit könnte er im Bedarfsfall schnell handeln und der Swisscom
 ohne aufwendige Prozeduren Allianzen ermöglichen. Weiter soll das Gesetz
 um spezielle, befristete Kontrollrechte ergänzt werden, die dem Bund auch
 bei einer Minderheitsbeteiligung die Wahrung wichtiger Rechte erlaubt.
 Damit kann er sich insbesondere im Falle einer Übernahme der Swisscom
 durch andere Gesellschaften ein Vetorecht sichern. Dies ist von grosser
 Bedeutung, weil für den Bundesrat die volkswirtschaftlichen Interessen
 (technologisches know-how, wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze) von
 grosser Wichtigkeit sind. Nicht ausser Acht zu lassen ist, dass mit der
 heutigen Mehrheitsbeteiligung des Bundes bei der Swisscom auch Risiken
 verbunden sind.

Die Abgabe der Aktienmehrheit würde die landesweite Grundversorgung nicht
 gefährden. Der sogenannte Service Public (vgl. Infoblatt) wird im
 Fernmeldegesetz abgesichert. Eine Konzessionärin kann zur Erbringung der
 entsprechenden Leistungen gesetzlich verpflichtet werden.

Flankierende Massnahmen für Randregionen

Sowohl die Privatisierung der Swisscom wie die weitere Liberalisierung des
 Postmarktes können auch negative Auswirkungen auf einzelne
 Bevölkerungsteile und Regionen haben (Stellenabbau, Auswirkungen auf
 Randregionen, usw.) Deshalb sollen gezielte flankierende Massnahmen
 besonders betroffene Regionen bei der Bewältigung einer schwierigen
 Übergangphase unterstützen. Diese Massnahmen stützen sich auf das
 bestehende regionalpolitische Instrumentarium und auf einen
 Bedarfsnachweis. Die Finanzierung erfolgt auf dem ordentlichen Budgetweg.
 Andererseits bietet die Liberalisierung auch Chancen für neue
 Arbeitsplätze.

Zusätzlich bereitet der Bundesrat eine aus den Erträgen der SNB
-Goldreserven finanzierte  Weiterbildungsoffensive im Informatik- und
 Telekommunikationsbereich vor. Mit konkreten und situationsgerechten
 Massnahmen verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Chancen der
 Liberalisierung zu nutzen und deren Risiken zu verringern.

Rasches Vorgehen

Der Bundesrat  will angesichts der zeitlichen und inhaltlichen Priorität
 rasche Entscheide auf Stufe Regierung und Parlament ermöglichen. Alle
 erforderlichen Rechtsgrundlagen sollen in einem Gesamtpaket vorgelegt
 werden. In diesem Sinn wurden UVEK und EFD beauftragt, bis im Herbst das
 "Gesamtpaket Post/Swisscom" mit der skizzierten Stossrichtung zu
 erarbeiten. Ziel ist es, den Botschaftsentwurf noch dieses Jahr in eine
 konferenzielle Vernehmlassung zu geben.

Bern, 13. Juni 2000

UVEK    Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

EFD    Eidgenössisches Finanzdepartement
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Hans Werder, Generalsekretär UVEK, Tel. 031 322 55 06

Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 51

Beilagen:

Fact sheet: Service public entspricht rechtlichem Auftrag
 (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00061303.html)

Beilage 1:	Service public: Gesetzliche Grundlagen (PDF-File, 23 KB)
 (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00061304.pdf)

Beilage 2:	Telecom: Stand der Liberalisierung in Europa (PDF-File, 9 KB)
 (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00061305.pdf)

Beilage 3:	Postbank in Europa (PDF-File, 8 KB)
 (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00061306.pdf)