Änderung der Postverordnung
MEDIENMITTEILUNG
Änderung der Postverordnung
Der Bundesrat hat mit der Änderung der Postverordnung der Schweizerischen
Post neue Vorgaben bei der Benützung von Postadressdaten gegeben.
Damit die Post ihr Leistungsangebot einhalten kann, ist es wichtig, dass
der Absender möglichst präzise und richtige Postadressen verwendet. Um
dies sicherzustellen, hat die Post seit jeher ihrer Kundschaft
Adressänderungen mitgeteilt. Mit der technischen Entwicklung wird die
Adressberichtigung heute aber nicht mehr in Handarbeit erledigt, sonder
mit Hilfe von EDV vorgenommen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen,
hat der Bundesrat die bisherige Regelung den neuen Anforderungen
angepasst. So kann zukünftig der Absender von Postsendungen die Adressen
seiner Kundschaft bei der Post elektronisch überprüfen und - sofern
notwendig - anpassen lassen. Das Recht des Betroffenen, die Vornahme eines
solchen Adressabgleichs zu untersagen, bleibt auch im Rahmen der neuen
Regelung gewahrt.
Bern, 13. Juni 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst