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Änderung der Postverordnung

MEDIENMITTEILUNG

Änderung der Postverordnung

Der Bundesrat hat mit der Änderung der Postverordnung der Schweizerischen
 Post neue Vorgaben bei der Benützung von Postadressdaten gegeben.

Damit die Post ihr Leistungsangebot einhalten kann, ist es wichtig, dass
 der Absender möglichst präzise und richtige Postadressen verwendet. Um
 dies sicherzustellen, hat die Post seit jeher ihrer Kundschaft
 Adressänderungen mitgeteilt. Mit der technischen Entwicklung wird die
 Adressberichtigung heute aber nicht mehr in Handarbeit erledigt, sonder
 mit Hilfe von EDV vorgenommen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen,
 hat der Bundesrat die bisherige Regelung den neuen Anforderungen
 angepasst. So kann zukünftig der Absender von Postsendungen die Adressen
 seiner Kundschaft bei der Post elektronisch überprüfen und - sofern
 notwendig - anpassen lassen. Das Recht des Betroffenen, die Vornahme eines
 solchen Adressabgleichs zu untersagen, bleibt auch im Rahmen der neuen
 Regelung gewahrt.

Bern, 13. Juni 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst