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BAZL analysiert Audit-Bericht der Crossair

MEDIENMITTEILUNG

BAZL analysiert Audit-Bericht der Crossair

 Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als Aufsichtsbehörde der
 schweizerischen Luftverkehrs-Gesellschaften hat vom Expertenbericht über
 die Betriebsabläufe bei der Crossair Kenntnis genommen. Darin attestieren
 unabhängigen Experten der Fluggesellschaft in operationeller und
 technischer Hinsicht einen sicheren Betrieb. Im weiteren prüft das BAZL
 aufgrund von Sicherheitsempfehlungen in einem Zwischenbericht über den
 Crossair-Unfall vom Januar 2000 die Einführung geeigneter Massnahmen.

Die Autoren des Audit-Berichtes kommen bei der Beurteilung sowohl des
 Flugbetriebs als auch des technischen Unterhalts zu einem positiven
 Urteil. Hingegen wird auf gewisse nicht sicherheitsrelevante Probleme
 hingewiesen, die durch das rasche Wachstum der Fluggesellschaft entstanden
 sind. Diese Probleme haben die Experten bei der strategischen Planung und
 anderen organisatorischen Abläufen identifiziert.

Als Aufsichtsbehörde hat das BAZL bei schweizerischen Flugunternehmen den
 technischen Zustand des Flugmaterials, die Qualifikation des fliegenden
 und des Unterhaltspersonals sowie die Konformität des Betriebes mit den
 internationalen Standards zu überwachen. In diesen Bereichen hat das BAZL
 in der Vergangenheit bei der Crossair - wie bei allen anderen
 Fluggesellschaften auch - Mängel festgestellt, die jeweils behoben worden
 sind.

Alle diese Aspekte sind nun zwischen dem BAZL und der Crossair diskutiert
 worden. Für das weitere Vorgehen wird ein Massnahmenplan erarbeitet. Zu
 unternehmenspolitischen und betriebswirtschaftlichen Fragen der
 Fluggesellschaften hat sich das BAZL nicht zu äussern, so lange diese die
 Erfüllung der Anforderungen in den erwähnten Aufsichtsbereichen nicht
 beeinflussen. Das BAZL wird indes bei künftigen Inspektionen bei der
 Crossair auf Grund der Analyse dieser möglichen Beeinflussung seine
 besondere Aufmerksamkeit widmen und neue Schwerpunkte setzen.

Im Zusammenhang mit der Untersuchung des Absturzes einer Crossair-Maschine
 vom 10. Januar 2000 bei Niederhasli (ZH) ist das Büro für
 Flugunfalluntersuchungen (BFU) zu vorläufigen Erkenntnissen gekommen und
 hat diese in verschiedenen Sicherheitsempfehlungen formuliert. Diese
 betreffen Programmierung und Bedienung des Flight Management Systems (FMS)
 und des Autopiloten sowie eine angepasste Koordination von
 Flugsicherungsvorgaben und Flugzeugsteuerung. Das BAZL wird geeignete
 Massnahmen ergreifen. Für eine abschliessende Beurteilung der
 Unfallursache und für allfällige weitere Massnahmen ist jedoch der
 Schlussbericht des BFU abzuwarten.

Bern, 9. Juni 2000

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information

Auskunft:

Hans U. Aebersold, Informationsverantwortlicher BAZL, Telefon 031 325 80 57