BAZL analysiert Audit-Bericht der Crossair
MEDIENMITTEILUNG
BAZL analysiert Audit-Bericht der Crossair
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als Aufsichtsbehörde der
schweizerischen Luftverkehrs-Gesellschaften hat vom Expertenbericht über
die Betriebsabläufe bei der Crossair Kenntnis genommen. Darin attestieren
unabhängigen Experten der Fluggesellschaft in operationeller und
technischer Hinsicht einen sicheren Betrieb. Im weiteren prüft das BAZL
aufgrund von Sicherheitsempfehlungen in einem Zwischenbericht über den
Crossair-Unfall vom Januar 2000 die Einführung geeigneter Massnahmen.
Die Autoren des Audit-Berichtes kommen bei der Beurteilung sowohl des
Flugbetriebs als auch des technischen Unterhalts zu einem positiven
Urteil. Hingegen wird auf gewisse nicht sicherheitsrelevante Probleme
hingewiesen, die durch das rasche Wachstum der Fluggesellschaft entstanden
sind. Diese Probleme haben die Experten bei der strategischen Planung und
anderen organisatorischen Abläufen identifiziert.
Als Aufsichtsbehörde hat das BAZL bei schweizerischen Flugunternehmen den
technischen Zustand des Flugmaterials, die Qualifikation des fliegenden
und des Unterhaltspersonals sowie die Konformität des Betriebes mit den
internationalen Standards zu überwachen. In diesen Bereichen hat das BAZL
in der Vergangenheit bei der Crossair - wie bei allen anderen
Fluggesellschaften auch - Mängel festgestellt, die jeweils behoben worden
sind.
Alle diese Aspekte sind nun zwischen dem BAZL und der Crossair diskutiert
worden. Für das weitere Vorgehen wird ein Massnahmenplan erarbeitet. Zu
unternehmenspolitischen und betriebswirtschaftlichen Fragen der
Fluggesellschaften hat sich das BAZL nicht zu äussern, so lange diese die
Erfüllung der Anforderungen in den erwähnten Aufsichtsbereichen nicht
beeinflussen. Das BAZL wird indes bei künftigen Inspektionen bei der
Crossair auf Grund der Analyse dieser möglichen Beeinflussung seine
besondere Aufmerksamkeit widmen und neue Schwerpunkte setzen.
Im Zusammenhang mit der Untersuchung des Absturzes einer Crossair-Maschine
vom 10. Januar 2000 bei Niederhasli (ZH) ist das Büro für
Flugunfalluntersuchungen (BFU) zu vorläufigen Erkenntnissen gekommen und
hat diese in verschiedenen Sicherheitsempfehlungen formuliert. Diese
betreffen Programmierung und Bedienung des Flight Management Systems (FMS)
und des Autopiloten sowie eine angepasste Koordination von
Flugsicherungsvorgaben und Flugzeugsteuerung. Das BAZL wird geeignete
Massnahmen ergreifen. Für eine abschliessende Beurteilung der
Unfallursache und für allfällige weitere Massnahmen ist jedoch der
Schlussbericht des BFU abzuwarten.
Bern, 9. Juni 2000
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information
Auskunft:
Hans U. Aebersold, Informationsverantwortlicher BAZL, Telefon 031 325 80 57