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Internationaler Benachrichtigungstest zeigt Handlungsbedarf

3003 Bern, 6. Juni 2000

Medieninformation der Nationalen Alarmzentrale (NAZ)

Internationaler Benachrichtigungstest zeigt Handlungsbedarf

Am 19. April 2000 trat das UNO/ECE-Übereinkommen über die
grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen in Kraft. Es gilt
für die 16 Staaten, darunter auch die Schweiz, die es ratifiziert haben. Im
Rahmen der Vorbereitungen zur ersten Konferenz der Parteien hat sich die
Nationale Alarmzentrale (NAZ) als Kontaktstelle der Schweiz für die
Benachrichtigung von Industrieunfällen bereit erklärt, einen
Benachrichtigungstest durchzuführen. Das Resultat zeigt jedoch noch
Handlungsbedarf.

Gemäss UNO/ECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von
Industrieunfällen haben die Parteien alle geeigneten Massnahmen zum Schutz
des Menschen und der Umwelt vor Industrieunfällen zu treffen. Dazu gehört
auch die unverzügliche Benachrichtigung der betroffenen Parteien bei
Industrieunfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen. Die
Benachrichtigung umfasst Angaben über Ort und Zeit sowie Art und Ausmass der
Auswirkungen des Industrieunfalls.

In der Schweiz sorgt  das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
als zuständige Behörde für die Umsetzung des Übereinkommens während die
Nationale Alarmzentrale (NAZ) die rund um die Uhr erreichbare Kontaktstelle
für die Benachrichtigung von Industrieunfällen ist.

Nicht angekündigt
Das Übereinkommen sieht vor, dass in regelmässigen Tests die Bereitschaft
der Benachrichtigungssysteme überprüft wird. Im Einvernehmen mit dem
Sekretariat der UNO/ECE und dem BUWAL führte deshalb die NAZ im Mai im
Rahmen der Vorbereitungen zur ersten Konferenz der Parteien einen solchen
Test mit den Kontaktstellen der 16 Parteien und der übrigen 19
Unterzeichnerstaaten durch. Es ging dabei um die Überprüfung der
Reaktionszeit im Ereignisfall. Die nicht vorangekündigte und klar als Test
bezeichnete Alarmübung war ausserhalb der Bürozeiten angesetzt. Auf die
eingehende Alarmmeldung reagierten nur knapp 40% der Empfänger innerhalb von
drei Stunden. Weitere 30% der Staaten sandten ihre Antwort innerhalb von 24
Stunden an die NAZ zurück, während die restlichen 30% erst auf aktives
Rückfragen der NAZ reagierten.

Handlungsbedarf klar erkannt
Wie die Übung zeigte, weist das Benachrichtigungssystem noch Mängel auf. Die
Ursachen sind dabei unterschiedlicher Natur. An erster Stelle stehen
falsche, geänderte oder ungültige Notfallnummern. Sprachliche Probleme sind
ein weiterer Schwachpunkt. Nicht bei allen Kontaktstellen steht rund um die
Uhr eine Notfallequipe im Einsatz, die in englischer Sprache arbeiten kann.
Einzelne Kontaktstellen sind auch nicht während 24 Stunden besetzt. Über
weitere Tests und Massnahmen zur Verbesserung des Benachrichtigungssystems
wird im November dieses Jahres an der ersten Konferenz der Parteien
entschieden.

Nationale Alarmzentrale
 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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