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Kassationsbeschwerde im Fall Niyonteze

Schweizerische Militärjustiz 3003 Bern, 06.06.2000
Informationsbeauftragter

P r e s s e m i t t e i l u n g

Kassationsbeschwerde im Fall Niyonteze

Sowohl die Verteidigung wie auch die Anklage haben gegen das Urteil des
Militärappellationsgerichts 1A Kassationsbeschwerde angemeldet. Das Urteil
des Militärkassationsgerichts wird noch für dieses Jahr erwartet.

Das Militärappellationsgericht 1A verurteilte am 26. Mai 2000 den ehemaligen
ruandischen Bürgermeister in zweiter Instanz wegen schwerer Verletzungen der
Genfer Konventionen zu einer Zuchthausstrafe von 14 Jahren sowie zu 15
Jahren Landesverweisung. Das Gericht wirft ihm vor, sich aktiv am
ruandischen Genozid von 1994 beteiligt zu haben. Gegen dieses Urteil haben
sowohl die Anwälte des Verurteilten wie auch der anklagende Auditor
Kassationsbeschwerde angemeldet.
Damit liegt der Fall beim Militärkassationsgericht, der höchsten Instanz der
schweizerischen Militärjustiz. Das Gericht wird voraussichtlich noch im
Verlauf dieses Jahres über den Fall entscheiden.
Der Angeklagte bleibt weiterhin in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon
inhaftiert.

Schweizerische Militärjustiz
Der Informationsbeauftragte

Major Martin Immenhauser