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Rüstungskooperation mit Frankreich

3003 Bern, 5. Juni 2000

Medieninformation

Rüstungskooperation mit Frankreich

 Die Schweiz und Frankreich wollen im Bereich der Rüstung enger
zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat eine Vereinbarung über
Rüstungskooperation zwischen der Schweiz und Frankreich genehmigt.

Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich sieht vor, dass die
beiden Länder ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wehrtechnik erweitern,
ihre Ressourcen besser nutzen und somit die Leistungsfähigkeit ihrer
Rüstungsindustrien stärken.  Die gemeinsame Forschung, Entwicklung,
Fertigung, Beschaffung, Nutzung und Entsorgung von Wehrmaterial soll
gefördert werden. Auch sollen Informationen über Rüstungsfragen ausgetauscht
und auf dem Gebiet der Nutzung von Prüf- und Versuchseinrichtungen
zusammengearbeitet werden. Der Austausch von klassifizierten Informationen
erfolgt nach den Bestimmungen der zwischen beiden Ländern abgeschlossenen
Geheimschutzvereinbarung.

Die Schweiz hat in den letzten Jahren verschiedentlich französisches
Rüstungsmaterial beschafft, so zum Beispiel Transporthelikopter Super Puma,
Funkgeräte und weiteres Übermittlungsmaterial sowie Schwimmbrücken. Das
Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako wird von einem
amerikanisch-französischen Konsortium geliefert. 1999 bezog die Schweiz aus
Frankreich für 195 Millionen Franken Rüstungsmaterial. Frankreich war damit
der wichtigste Rüstungslieferant der Schweiz. 1998 stand Frankreich mit 122
Millionen nach den USA an zweiter Stelle.

Die Schweiz erwartet, dass die französische Regierung im Rahmen ihrer
Beschaffungen den schweizerischen Rüstungsprodukten ebenfalls Aufmerksamkeit
schenkt und diese in ihre Wettbewerbe einbezieht.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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