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Die Schweiz soll dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten

Bern, 05. Juni 2000

Pressemitteilung

Die Schweiz soll dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung

Der Bundesrat beabsichtigt, das Römer Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs zu ratifizieren. Er hat am Montag das Eidgenössische
Departement für auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, ein
Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.

Am 17. Juli 1998 stimmte eine Staatenkonferenz in Rom mit überwältigendem
Mehr einem Vertrag zu - dem "Römer Statut" -, mit dem ein ständiger
Internationaler Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag geschaffen wird.
Dieser Gerichtshof wird zuständig für die Beurteilung von besonders schweren
Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen:
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Obwohl
es an entsprechenden Verboten nicht fehlt, wurden auch in der jüngeren
Geschichte Millionen von Kindern, Frauen und Männer Opfer unsäglicher
Gräueltaten. Allzu oft wurden die dafür Verantwortlichen nie zur
Rechenschaft gezogen. Die Errichtung eines ständigen Strafgerichtshofs, der
diesem Übel der Straflosigkeit ein Ende zu setzen vermag, wurde seit
Jahrzehnten erwartet. Seine Schaffung stellt einen wertvollen Beitrag zu
Frieden und Sicherheit dar.

Der Gerichtshof wird nur dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung in
erster Linie zuständigen innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht
in der Lage sind, eines der genannten Verbrechen, das auf ihrem Staatsgebiet
oder von einem ihrer Staatsangehörigen begangen wird, ernsthaft zu
verfolgen. Dieser Fall kann etwa dann eintreten, wenn die Justizbehörden
eines Landes als Folge kriegerischer Ereignisse zusammengebrochen sind oder
von Personen kontrolliert werden, die am fraglichen Verbrechen mitschuldig
sind. Der Internationale Strafgerichtshof ersetzt also nicht die
innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit. Auch ist er keine Rechtsmittelinstanz,
bei der staatliche Strafurteile angefochten werden könnten.

Vor dem Hintergrund der humanitären Tradition der Schweiz und ihrer Rolle
als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz die Arbeiten zur
Errichtung eines starken und unabhängigen Gerichtshofs massgeblich
unterstützt. Der Gerichtshof wird seine Tätigkeit aufnehmen können, wenn 60
Staaten das Statut ratifiziert haben. Bis jetzt haben zwar erst 10 Staaten
diesen Schritt getan; weltweit haben aber zahlreiche weitere die
Vorbereitungsarbeiten so weit vorangetrieben, dass mit einem Inkrafttreten
des Statuts in naher Zukunft gerechnet werden darf.
Mit der Ratifikation des Statuts verpflichtet sich ein Vertragsstaat, mit
dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und dessen Urteile zu anerkennen. In der
Schweiz müssen entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Sie
sollen den Eidgenössischen Räten zusammen mit der Ratifikationsvorlage
unterbreitet werden.

Weitere Auskünfte:
Jürg Lindenmann, Direktion für Völkerrecht, Tel. 031 324 55 99

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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