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Vernehmlassung zur Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 5.6.2000

Vernehmlassung zur Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses
zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat heute die
Vernehmlassung zur Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses vom
6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. August 2000.

Der geltende Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher
Erneuerungsgebiete wurde vom Parlament 1995 im Rahmen eines
Massnahmenpaketes zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen
und der Standortattraktivität der Schweiz verabschiedet. Er erlaubt
dem Bund, Investitionsvorhaben in wirtschaftlich bedrohten Regionen
mittels Zinskostenbeiträgen, Bürgschaften und Steuererleichterungen zu
fördern. Der Beschluss ist auf fünf Jahre befristet und läuft Mitte
2001 aus.

Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, den geltenden Beschluss in einer
angepassten Form um fünf Jahre zu verlängern. Vorgeschlagen wird
insbesondere die Einführung einer überbetrieblichen Förderkomponente
sowie die Straffung und Entflechtung des bestehenden Instrumentariums.
Die überbetriebliche Förderung soll regionalen und überregionalen
Projekten und Institutionen zugute kommen, die das
Unternehmerpotential sowie die Investitions- und Innovationstätigkeit
in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten stärken. Die
einzelwirtschaftlichen Instrumente sollen auf Bürgschaften und
Steuererleichterungen beschränkt werden, die unabhängig voneinander
eingesetzt werden können.

Der Vernehmlassungsentwurf ist vor dem Hintergrund einschneidender
Strukturveränderungen zu sehen, die u.a. als Folge von Deregulierungs-
und Liberalisierungsmassnahmen insbesondere im Infrastrukturbereich
auch weiterhin einen hohen Anpassungsdruck auf die unterschiedlichen
Regionen und Teilräume der Schweiz ausüben.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD

Für weitere Auskünfte:
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf dem Internet verfügbar unter
http://www2.seco-admin.ch/seco/seco2.nsf/dieSeite/ST_WSS_Home

Auskünfte:
Beat Heggli, seco, Ressort Wirtschaftsstandort Schweiz, Tel: 031 322
28 71