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Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Adelaide

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 5.6.2000

Internationale Walfangkommission (IWC):  Teilnahme der Schweiz an der
Jahrestagung in Adelaide

Die Schweiz wird an der 52. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) vom 3. Bis 6. Juli 2000 in Adelaide durch Dr.
Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen und Herrn Ivo Sieber,
Politische Abteilung V, Sektion Umwelt des EDA vertreten. An der
Jahrestagung werden unter anderen die folgenden Themen behandelt:
 Neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
 Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des
revidierten Bewirtschaftungsschemas
 Wissenschaftlicher Walfang
 Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
 Tötungsmethoden
 Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
 Zukunft der IWC
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht,
wie oftmals fälschlicherweise vermutet wird, ein reines
Walschutzübereinkommen. Neben dem Schutz der von der Ausrottung
tatsächlich bedrohten Walbestände verfolgt es im Grundsatz den Zweck,
die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer Walbestände auf Grund
moderner Managementsmethoden sicherzustellen. Heute ist indes nach wie
vor auf allen Weltmeeren ein Walfangmoratorium in Kraft.
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
 Im Falle der diversen bedrohten Walarten wird sich die
Schweiz weiterhin für eine Fortsetzung der Schutzmassnahmen
aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen
Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur
dann zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die
Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und
dem Ökosystem nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die
Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die
Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses
Bewirtschaftungsschemas widmet, bleiben abzuwarten. Diese Position
(Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung) deckt sich mit jener
der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Die
Schweiz hat im übrigen immer die Ansicht vertreten, dass auch das
Management der sogenannten "kleinen Walarten" in den Kompetenzbereich
der IWC fallen sollte.
 Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen,
vorausgesetzt, die Anträge sind wissenschaftlich begründet und werden
von den Anrainerstaaten unterstützt.
 Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die
Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit ihren
Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
 Die Schweiz steht dem von Irland eingebrachten Kompromiss
Vorschlag positiv gegenüber. Dieser sieht unter anderem eine Öffnung
der Küstengewässer für eine kontrollierte und begrenzte Nutzung von
Walen unter den Bestimmungen des Übereinkommens bei gleichzeitiger
definitiver Beendigung jeglichen Walfangs auf allen Weltmeeren vor.
Sie ist bereit an einer Konsensfindung im Rahmen dieses Vorschlages
aktiv mitzuwirken.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen
und insbesondere darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen
Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll die Position
übereinstimmen mit der Position unseres Landes in anderen
internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch
weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb
der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.

Bern, den 5. Juni 2000

EIDGENÖSSISCHES VOKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse und Informationsdienst

Siehe auch:
Presserohstoff:
Das Walfangübereinkommen - die Walfangkommission
Broschüre:
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des
Walfangs (Hrsg: BVET)
Internet:
http://www.admin.ch/bvet (Artenschutz, Berichte und Publikationen,
Walbroschüre)

Auskünfte:
Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel.: 031 323 85 08