UVEK genehmigt nur noch erdbebensichere Bauwerke
MEDIENMITTEILUNG
UVEK genehmigt nur noch erdbebensichere Bauwerke
Die Erdbebengefährdung in der Schweiz wird unterschätzt. Oft werden deshalb
die Baunormen zur Erdbebensicherheit nicht eingehalten. Im
Zuständigkeitsbereich des UVEK soll das nicht mehr vorkommen: In einer
Weisung an seine Amtsdirektoren hat Bundesrat Moritz Leuenberger verfügt,
dass nur noch erdbebensichere Bauwerke genehmigt oder subventioniert
werden.
1989 wurde die SIA-Norm 160 « Einwirkungen auf Tragwerke » für die
Erdbebensicherung von Bauwerken erlassen. Über 90% der Bauwerke wurden vor
1990 erstellt. Allerdings halten viele der in den letzten 10 Jahren
realisierten Bauwerke diese Norm nicht ein. Es ist Aufgabe der zuständigen
Genehmigungs- und Subventionsinstanzen, dies zu kontrollieren. Deshalb
soll das UVEK nur noch Bauwerke genehmigen oder subventionieren, bei deren
Projektierung die einschlägigen Vorschriften konsequent eingehalten
werden.
Gefährdung unterschätzt
In der Schweiz wird die Gefährdung durch Erdbeben unterschätzt. Weil die
Ereignisse selten sind und seit 1946 kein Erdbeben über Magnitude 5
(Richter-Skala) registriert wurde, ist die Bevölkerung wenig
sensibilisiert auf diese Naturgefahr. In Meinungsumfragen werden
Hochwasser, Lawinen und Erdrutsche als die grössten Naturgefahren
empfunden; Erdbeben kommen an letzter Stelle. Die Folge ist, dass die
Vorsorge bis jetzt vernachlässigt wurde.
Das Erdbebenrisiko in der Schweiz ist im internationalen Vergleich mässig
bis mittel, allerdings mit starken regionalen Unterschieden. Besonders
gefährdet sind das Wallis, die Innerschweiz, das Engadin, das St. Galler
Rheintal und die Region Basel. Das Schadenpotenzial (Schaden an Personen
und Sachen) ist beträchtlich, weil in der Schweiz die Konzentration an
materiellen Werten überdurchschnittlich hoch ist. Die versicherten
Gebäudewerte belaufen sich auf 1800 Milliarden Franken, wobei das
Erdbebenrisiko nicht versicherbar ist.
Bern, 2. Juni 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Andreas Götz, Vizedirektor BWG, Tel. 079/475 64 78