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UVEK genehmigt nur noch erdbebensichere Bauwerke

MEDIENMITTEILUNG

UVEK genehmigt nur noch erdbebensichere Bauwerke

Die Erdbebengefährdung in der Schweiz wird unterschätzt. Oft werden deshalb
 die Baunormen zur Erdbebensicherheit nicht eingehalten. Im
 Zuständigkeitsbereich des UVEK soll das nicht mehr vorkommen: In einer
 Weisung an seine Amtsdirektoren hat Bundesrat Moritz Leuenberger verfügt,
 dass nur noch erdbebensichere Bauwerke genehmigt oder subventioniert
 werden.

1989 wurde die SIA-Norm 160 « Einwirkungen auf Tragwerke » für die
 Erdbebensicherung von Bauwerken erlassen. Über 90% der Bauwerke wurden vor
 1990 erstellt. Allerdings halten viele der in den letzten 10 Jahren
 realisierten Bauwerke diese Norm nicht ein. Es ist Aufgabe der zuständigen
 Genehmigungs- und Subventionsinstanzen, dies zu kontrollieren. Deshalb
 soll das UVEK nur noch Bauwerke genehmigen oder subventionieren, bei deren
 Projektierung die einschlägigen Vorschriften konsequent eingehalten
 werden.

Gefährdung unterschätzt

In der Schweiz wird die Gefährdung durch Erdbeben unterschätzt. Weil die
 Ereignisse selten sind und seit 1946 kein Erdbeben über Magnitude 5
 (Richter-Skala) registriert wurde, ist die Bevölkerung wenig
 sensibilisiert auf diese Naturgefahr. In Meinungsumfragen werden
 Hochwasser, Lawinen und Erdrutsche als die grössten Naturgefahren
 empfunden; Erdbeben kommen an letzter Stelle. Die Folge ist, dass die
 Vorsorge bis jetzt vernachlässigt wurde.

Das Erdbebenrisiko in der Schweiz ist im internationalen Vergleich mässig
 bis mittel, allerdings mit starken regionalen Unterschieden. Besonders
 gefährdet sind das Wallis, die Innerschweiz, das Engadin, das St. Galler
 Rheintal und die Region Basel. Das Schadenpotenzial (Schaden an Personen
 und Sachen) ist beträchtlich, weil in der Schweiz die Konzentration an
 materiellen Werten überdurchschnittlich hoch ist. Die versicherten
 Gebäudewerte belaufen sich auf 1800 Milliarden Franken, wobei das
 Erdbebenrisiko nicht versicherbar ist.

Bern, 2. Juni 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Andreas Götz, Vizedirektor BWG, Tel. 079/475 64 78