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Villiger: Finanzplatz Schweiz muss integer bleiben

PRESSEMITTEILUNG     Sperrfrist: 6.6.2000, 19.00 Uhr

Villiger: Finanzplatz Schweiz muss integer bleiben

In der Schweiz hat sich eine gewisse Beunruhigung über die
Zukunftsaussichten des Finanzplatzes breitgemacht. Angesichts der
jüngsten internationalen Entwicklungen und verschärfter Forderungen des
Auslandes an unser Land sei diese Beunruhigung verständlich, sagte
Bundesrat Kaspar Villiger am Dienstag am Centre International d'Etudes
Monétaires et Bancaires in Genf. Der Bundesrat werde alles daran setzen,
um dem Finanzplatz auch in Zukunft günstige Rahmenbedingungen zu
gewähren und ihn wettbewerbsfähig zu erhalten. Er werde aber auch seine
Verantwortung für die Integrität des Finanzplatzes wahrnehmen.

Auf staatliche Regulierungen, gerade im Finanzbereich, könne nicht
verzichtet werden, sagte Villiger. Dabei gelte es, das richtige
Verhältnis zwischen Freiraum und Regulierung zu finden. Einerseits
möchte der Staat die negativen Auswirkungen des unausweichlichen
Strukturwandels abfedern. Anderseits dürfe er den Strukturwandel
keinesfalls behindern und den Spielraum der Wirtschaft nicht allzu sehr
einschränken. Daraus ergäben sich schwierige Zielkonflikte bei der
Gestaltung des institutionellen und rechtlichen Umfeldes für die
Wirtschaftstätigkeit.

In Bezug auf das Bankgeheimnis führte Villiger aus, in der Schweiz komme
dem Schutz der Privatsphäre der Bankkunden traditionell eine grosse
Bedeutung zu. Ein angemessener Vertraulichkeitsschutz sei nicht nur
legitim, sondern notwendig. Beim Bankgeheimnis handle es sich um ein
besonders geregeltes und strafrechtlich geschütztes Berufsgeheimnis,
vergleichbar mit jenem der Ärzte, Anwälte und Geistlichen. Sein Ziel sei
in erster Linie der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre der
Bankkunden. Viel zu wenig sei bekannt, dass das Bankgeheimnis im Falle
eines Verbrechens oder von Steuerbetrug aufgehoben sei.

Voraussetzung dafür, dass die Vertraulichkeit zwischen den
Finanzinstituten und ihren Kunden auch in Zukunft glaubwürdig vertreten
werden könne, sei moralische Integrität. Villiger: „Es darf nicht sein,
dass Gelder fragwürdiger Herkunft bewusst den Schutz des schweizerischen
Bankgeheimnisses finden. Fehltritte wie in der Vergangenheit - zum
Beispiel die Annahme von Fluchtgeldern ausländischer Potentaten - dürfen
nicht wieder vorkommen, denn damit nimmt der Finanzplatz als Ganzes
Schaden.“

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Die vollständige Rede findet sich unter: http://www.efd.admin.ch/

6.6.2000