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Schweiz weiterhin konkurrenzfähig

PRESSEMITTEILUNG

Schweiz weiterhin konkurrenzfähig

Der Bundesrat kann die Ansicht nicht teilen, dass die deutsche
Steuerreform 2000 zu einer signifikanten Schlechterstellung
schweizerischer gegenüber deutscher Unternehmen führe. Seines Erachtens
beeinträchtigt die Steuerreform auch nicht den Anreiz für deutsche
Unternehmen, sich in der Schweiz anzusiedeln. Dies hält die
Landesregierung in ihrer heutigen Antwort auf eine Interpellation von
Nationalrat Hansueli Raggenbass (CVP/TG) fest.

In seiner am 20. März 2000 eingereichten Interpellation zeigte sich NR
Hansueli Raggenbass besorgt über die Auswirkungen der auf Anfang
nächsten Jahres vorgesehenen Steuersenkungen für Unternehmen in
Deutschland. Der steuerliche Vorteil gegenüber Deutschland schwinde mit
der Steuerreform 2000 dahin. Raggenbass befürchtete, die
Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen gegenüber deutschen nehme
ab und deutsche Unternehmen würden sich nicht mehr so oft in der Schweiz
ansiedeln. Wie und wann der Bundesrat auf die Steuersenkungen in
Deutschland zu reagieren gedenke, wollte der Interpellant wissen.

In seiner Antwort auf die Interpellation schreibt der Bundesrat, es
gelte zwei Dinge zu beachten, um die Auswirkungen der deutschen
Steuerreform auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz
beurteilen zu können. Erstens seien nicht alle deutschen Unternehmen in
gleichem Mass von den Steuererleichterungen betroffen. Gerechnet werde
mit einer Entlastung für den unternehmerischen Mittelstand im
Gesamtbetrag von netto 20,1 Milliarden DM. (Hier zeichnet sich eine
verschärfte Konkurrenz zu den kleinen und mittleren Unternehmen  in
der Schweiz ab.) Grossunternehmen hätten dagegen Mehrbelastungen von
insgesamt 1,8 Milliarden DM zu übernehmen. Zweitens seien auch andere
Standortfaktoren zu berücksichtigen, welche die Konkurrenzfähigkeit
einer Unternehmung beeinflussen - etwa Qualifikation von Arbeitskräften,
Infrastrukturangebot, rechtlich-politisches Umfeld etc.

Der Bundesrat hält fest, dass er die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
für die KMU bereits durch administrative Entlastungen verbessert hat.
Zudem habe der gesamte Wirtschaftsstandort Schweiz mit der Anfang 1998
in Kraft getretenen Reform der Unternehmensbesteuerung steuerlich einen
positiven Impuls erfahren. Es sei darum nicht zu befürchten, dass die
deutsche Steuerreform die Konkurrenzfähigkeit schweizerischer gegenüber
deutschen Unternehmen signifikant verschlechtere oder dass sich deutsche
Unternehmen nicht mehr in der Schweiz ansiedeln.

Trotzdem wird der Bundesrat sorgfältig beobachten, wie sich das
Investitionsverhalten von deutschen Unternehmen tatsächlich entwickelt.
So kann er allenfalls rechtzeitig das Notwendige vorkehren respektive
dem Parlament vorschlagen. Die Landesregierung weist aber klar darauf
hin, dass das Steuerquotenziel nur ein Ziel innerhalb der Finanzpolitik
des Bundesrates darstelle und in gewissem Mass mit dem Ziel „Sanierung
des Bundeshaushaltes“ kolllidiere. Gesunde Bundesfinanzen würden als
vorteilhafte makroökonomische Rahmenbedingung ebenfalls wesentlich zur
Standortattraktivität der Schweiz beitragen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09

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