Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Mazedonien

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Mazedonien

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Inhalt einer Botschaft
zuhanden der Bundesversammlung über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
Mazedonien gutgeheissen. In dieser Botschaft legt der Bundesrat die
Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die
Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen.

Am 14. April 2000 konnte in Skopje ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
Mazedonien über die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet
werden.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung
der Doppelbesteuerung auch einen gewissen steuerlichen Schutz. Es stellt
zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu
ihren Konkurrenten aus anderen Industriestaaten keine steu-erlich
bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

5.6.2000