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Politische Leitlinien zum Armeeleitbild XXI beschlossen

3003 Bern, 31. Mai 2000

Medieninformation

Armeereform

Politische Leitlinien zum Armeeleitbild XXI beschlossen

Der Bundesrat hat den politischen Leitlinien zum Armeeleitbild XXI
zugestimmt und für wichtige Elemente der Armee XXI Bandbreiten festgelegt.
Die Armee XXI ist eine Milizarmee und basiert auf der Militärdienstpflicht.
Sie umfasst 100'000 bis 120'000 aktive Armeeangehörige. Die
Dienstleistungspflicht liegt zwischen 270 und 300 Ta-gen. Eine Variante mit
250 Tagen wird geprüft. Während der Übergangsphase bewe-gen sich die
finanziellen Aufwendungen für die Armee XXI im Rahmen des Finanz-plans. Das
VBS ist beauftragt worden, für die Reserve Varianten zwischen 0 und 80'000
Armeeangehörigen vorzulegen.

Die politischen Leitlinien bilden den Rahmen für das Armeeleitbild XXI,
welches das Eidge-nössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) bis Anfang 2001 zu erarbeiten hat. Wichtige Fragen wie die
Anzahl der Diensttage und das Dienst-pflichtalter sind vom Bundesrat als
Bandbreiten festgelegt worden. Sie werden vom VBS wei-ter vertieft und dem
Bundesrat  spätestens mit dem Armeeleitbild vorgelegt. Beim
Dienst-pflichtalter und den Diensttagen geht es insbesondere darum, die
entsprechenden Konse-quenzen für Auftrags- und Ausbildungsqualität,
Reservegrösse und Kosten möglichst detail-liert abzuklären. Das VBS stellt
zudem Überlegungen an zur Professionalisierung der Trup-pen für den Einsatz
in der Friedensunterstützung.

Grundsätzliche Leitlinien
Die Armee XXI ist eine Milizarmee. Sie basiert auf der Militärdienstpflicht.
Die Aufträge der Armee richten sich nach den Vorgaben der Bundesverfassung
(Artikel 58 und 59) und des Sicherheitspolitischen Berichts 2000. Die Armee
XXI ist kooperationsfähig. Sie ist nicht in ein Militärbündnis integriert.

Der aktive Bestand der neuen Armee beträgt 100'000 bis 120'000
Armeeangehörige. Ihre Reserve kann zwischen 0 bis maximal 80'000
Armeeangehörige betragen. Ausrüstung und Gliederung einer Reserve werden im
Armeeleitbild festgelegt. Das VBS legt dem Bundesrat dazu Varianten vor.

Die Obergrenze des Dienstpflichtalters liegt für den Grossteil der Armee
zwischen 30 und 32 Jahren. Auch hier erarbeitet das VBS Varianten.

Die Dienstleistungspflicht liegt zwischen 270 und 300 Tagen, eine Variante
mit 250 Dienst-tagen wird geprüft. Die Leitlinien sehen die Verlängerung der
Rekrutenschule auf fünf bis sechs Monate und Wiederholungskurse im
Einjahresrhythmus vor. Ausserdem soll ein Teil der Militärdienstpflichtigen
die Möglichkeit erhalten, den Dienst am Stück zu leisten ("Durch-diener").

Das VBS stellt im Armeeleitbild XXI Modelle mit zwei oder drei
Teilstreitkräften einander gegenüber.

Das Ausrüstungs- und Ausbildungsniveau der Armee XXI muss glaubwürdig und
auf dem Stand vergleichbarer europäischer Staaten sein.

Finanzierung
Während der Übergangsphase bewegen sich die finanziellen Aufwendungen für
die
Armee XXI im Rahmen des Finanzplans. Bei markanten Änderungen der
Bedrohungslage er-folgt eine finanzpolitische Neubeurteilung.
Das VBS wird zusätzliches längerfristiges Einsparungspotential samt
Realisierungsfolgen auf-zeigen sowie den Nachholbedarf bei den
Rüstungsausgaben beziffern und begründen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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