Bundesrat legt weiteres Vorgehen für BAHN 2000 fest
MEDIENMITTEILUNG
Bundesrat legt weiteres Vorgehen für BAHN 2000 fest
Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen für die zweite Etappe von Bahn 2000
festgelegt. Das UVEK soll bis Ende 2002 die Vernehmlassung bei den
interessierten Kreisen vorbereiten. Die Botschaft an das Parlament will
der Bundesrat im Jahr 2004 verabschieden. Die 2. Etappe von BAHN 2000 soll
landesweit den öffentlichen Personenverkehr (Schiene und Strasse) weiter
fördern. Die Planungsarbeiten laufen bereits seit Ende letztes Jahr.
BAHN 2000 ist ein Konzept für ein landesweit optimiertes Angebot im
öffentlichen Personen-verkehr. Das Konzept soll schrittweise realisiert
werden. Die erste Etappe (Kostendach 7,4 Mia. Fr.) wird 2005 abgeschlossen
sein. Für die zweite Etappe ist im Fonds für Eisenbahngrossprojekte ein
Kreditrahmen von 5,9 Mia. Fr. vorgesehen. Sie bietet Gewähr, dass die
Schweiz auch in den nächsten Jahrzehnten über einen attraktiven
öffentlichen Verkehr (OV) verfügt.
BAHN 2000 will nicht nur die künftigen Mobilitätsnachfrage befriedigen,
sondern auch die Qualität des ÖV steigern. Zur Erreichung dieser Ziele
werden technische oder betriebliche Massnahmen bevorzugt. Bauliche
Massnahmen kommen nur zum Zuge, wenn sich diese Angebote sonst nicht
realisieren lassen. Zur Koordination des Projekts wurde eine Organisation
unter Leitung des Bundesamtes für Verkehr gebildet. Die Kantone werden
hier durch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen
Verkehrs (KöV) vertreten. Der Einbezug der Transportunternehmung erfolgt
durch den Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die SBB.
Das BAV legt in Zusammenarbeit mit Kantonen und Transportunternehmungen auf
der Basis von Untersuchungen der künftigen Nachfrage die Ziele der 2.
Etappe von BAHN 2000 fest. Darauf erarbeiten die Kantone regionale
Angebotsvorstellungen. Die Transportunternehmungen schätzen die
Marktpotentiale und schlagen allenfalls Ergänzungen des heutigen Angebotes
und Infrastrukturnetzes vor. Der Bund beurteilt anschliessend, welche
Massnahmen die gesetzten Ziele nach betriebs- und volkswirtschaftlichen
Kriterien am besten erfüllen. Diese Investitionsmodule werden in einem
Massnahmenpaket im Rahmen einer Vernehmlassung den Beteiligten zur
Stellungnahme unterbreitet.
Bern, 31. Mai 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 57 75