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Bundesrat legt weiteres Vorgehen für BAHN 2000 fest

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat legt weiteres Vorgehen für BAHN 2000 fest

Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen für die zweite Etappe von Bahn 2000
 festgelegt. Das UVEK soll bis Ende 2002 die Vernehmlassung bei den
 interessierten Kreisen vorbereiten. Die Botschaft an das Parlament will
 der Bundesrat im Jahr 2004 verabschieden. Die 2. Etappe von BAHN 2000 soll
 landesweit den öffentlichen Personenverkehr (Schiene und Strasse) weiter
 fördern. Die Planungsarbeiten laufen bereits seit Ende letztes Jahr.

BAHN 2000 ist ein Konzept für ein landesweit optimiertes Angebot im
 öffentlichen Personen-verkehr. Das Konzept soll schrittweise realisiert
 werden. Die erste Etappe (Kostendach 7,4 Mia. Fr.) wird 2005 abgeschlossen
 sein. Für die zweite Etappe ist im Fonds für Eisenbahngrossprojekte ein
 Kreditrahmen von 5,9 Mia. Fr. vorgesehen. Sie bietet Gewähr, dass die
 Schweiz auch in den nächsten Jahrzehnten über einen attraktiven
 öffentlichen Verkehr (OV) verfügt.

BAHN 2000 will nicht nur die künftigen Mobilitätsnachfrage befriedigen,
 sondern auch die Qualität des ÖV steigern. Zur Erreichung dieser Ziele
 werden technische oder betriebliche Massnahmen bevorzugt. Bauliche
 Massnahmen kommen nur zum Zuge, wenn sich diese Angebote sonst nicht
 realisieren lassen. Zur Koordination des Projekts wurde eine Organisation
 unter Leitung des Bundesamtes für Verkehr gebildet. Die Kantone werden
 hier durch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen
 Verkehrs (KöV) vertreten. Der Einbezug der Transportunternehmung erfolgt
 durch den Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die SBB.

Das BAV legt in Zusammenarbeit mit Kantonen und Transportunternehmungen auf
 der Basis von Untersuchungen der künftigen Nachfrage die Ziele der 2.
 Etappe von BAHN 2000 fest. Darauf erarbeiten die Kantone regionale
 Angebotsvorstellungen. Die Transportunternehmungen schätzen die
 Marktpotentiale und schlagen allenfalls Ergänzungen des heutigen Angebotes
 und Infrastrukturnetzes vor. Der Bund beurteilt anschliessend, welche
 Massnahmen die gesetzten Ziele nach betriebs- und volkswirtschaftlichen
 Kriterien am besten erfüllen. Diese Investitionsmodule werden in einem
 Massnahmenpaket im Rahmen einer Vernehmlassung den Beteiligten zur
 Stellungnahme unterbreitet.

Bern, 31. Mai 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 57 75