TV 3 verletzt Konzession
MEDIENMITTEILUNG
TV 3 verletzt Konzession
TV 3 erfüllt seine Konzession im Bereich der Information nicht mehr. Zu
diesem Schluss kommt das BAKOM in einer aufsichtsrechtlichen Verfügung.
Die seit Mitte Mai ausgestrahlte Kurzsendung "News" allein vermag den
Informationsschwerpunkt, zu dem TV 3 laut Konzession verpflichtet ist,
nicht mehr zu erbringen.
Die Konzession verpflichtet TV 3, ein Programm mit Schwerpunkten in den
Bereichen Information und Unterhaltung auszustrahlen. Im März dieses
Jahres hat TV 3 seine gut zwanzigminütige Sendung "News um 7" abgesetzt
und die Newsredaktion reduziert.
Das neue Informationsangebot von TV 3 reicht nach Auffassung des BAKOM
nicht mehr aus, um den Informationsschwerpunkt im Programm, zu dem sich TV
3 in den Konzessionsverhandlungen verpflichtet hatte, zu setzen. Zum einen
fehlt es nach der Auflösung der Nachrichtenredaktion an den nötigen
personellen Ressourcen. Zum andern ist der Anteil der Eigenproduktionen im
Info-Bereich drastisch geschrumpft. Auch zeitlich kann bei der nur noch
rund sechsminütigen Sendung "News" nicht mehr von einem Schwerpunkt
gesprochen werden.
Anderen Sendungen wie der Talkshow "Fohrler Live" und dem Reportagemagazin
"Hautnah" billigt das BAKOM neben dem Unterhaltungs- auch einen gewissen
Informationswert zu. Dieser reicht aber nicht aus, um einen Schwerpunkt im
Sinne der Konzession zu setzen. Bei der Erteilung ist der Bundesrat von
einem engeren Informationsbegriff ausgegangen, der sich vor allem auf die
eigenständige Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse von
politischer und gesellschaftlicher Relevanz bezogen hat.
In seiner Verfügung gibt das BAKOM TV 3 bis am 1. September 2000 Zeit, sein
Informationsangebot entweder wieder der Konzession anzupassen oder ein
Konzessionsänderungsgesuch einzureichen, das auf den
Informationsschwerpunkt verzichtet. Über eine solche Änderung müsste der
Bundesrat befinden.
TV 3 hat die Möglichkeit, die Verfügung des BAKOM beim Eidgenössischen
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
anzufechten.
Biel, 30. Mai 2000
Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
Auskünfte:
Samuel Mumenthaler, Aufsicht Radio und Fernsehen, 032 327 59 46