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Pensionskasse des Bundes: Ringen um Systemwechsel

PRESSEMITTEILUNG

Pensionskasse des Bundes: Ringen um Systemwechsel

Der Bundesrat hat heute eine Motion entgegengenommen, die ihn
verpflichtet, bis spätestens Ende 2006 eine Revision des Bundesgesetzes
über die Pensionskasse des Bundes vorzulegen. Demnach hat die Revision
eine Vorsorgeordnung mit Altersleistungen nach dem Beitragsprimat
vorzusehen.

Das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PKB) sieht vor, dass
die Einkommen nach dem Leistungsprimat versichert werden. Für höhere
Löhne (ab rund
170 000 Franken) sieht das PKB-Gesetz dagegen einen separaten
Versicherungsplan vor. Er soll als Beitragsprimatplan ausgestaltet
werden. Das Festhalten des Bundesrates am Leistungsprimat war bei der
parlamentarischen Beratung nicht unbestritten, wurde doch von
verschiedenen Seiten generell der Übergang zum Beitragsprimat gefordert.

Leistungsprimat: Die Renten richten sich nach dem Einkommen der
Versicherten im Zeitpunkt der Pensionierung.
Beitragsprimat: Die Renten richten sich nach den finanziellen
Möglichkeiten: die Leistungen ermitteln sich aus dem angesparten
Kapital.

Die Finanzkommission des Nationalrates verlangte, dass der Bundesrat
nach sechs Jahren einen Bericht vorlegt, der sich mit dem teilweisen
oder vollständigen Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat befasst.
Damit war der Bundesrat einverstanden. Der Ständerat fügte dann aber
eine Bestimmung in das PKB-Gesetz ein, die das Leistungsprimat auf Ende
2006 befristet. Bei der Differenzbereinigung verwarf die
Staatspolitische Kommission des Nationalrates diese Bestimmung wieder
und reichte als Kompromiss eine Motion ein: Demnach soll das PKB-Gesetz
Ende 2006 revidiert werden, was den Übergang vom Leistungs- zum
Beitragsprimat ermöglicht. Mit diesem Vorgehen kann sich der Bundesrat
einverstanden erklären.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Alexander Bruhin, Eidg. Versicherungskasse, (031) 323 52 87

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31.5.2000