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Pressemitteilung

Am 20. Juni 2000 endet die Frist zur Registrierung für die Gesamtwahlen in Bosnien-Herzegowina

Die rund 14’000 vorübergehend in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten aus Bosnien- Herzegowina werden nochmals aufgefordert, sich für die nach Dayton-Abkommen stattfindenden Gesamtwahlen in ihrer Heimat einzuschreiben. Die Registrierung erfolgt zentral beim OCV-Büro (Out of Country - Voting) der OSZE in Wien. Die spätere Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich brieflich.

Die im Ausland lebenden Wahlberechtigten werden erneut aufgefordert, bei der diplomatischen Vertretung ihres Landes, bei den Hilfs- und Flüchtlingsorganisationen oder über Internet die Registrierungsunterlagen zu beziehen. Dies gilt insbesondere für alle bis 31. März 2000 volljährig (18 Jahre) werdenden Bosnierinnen und Bosnier. Für diejenigen, die bereits an den Wahlen im April 2000 teilgenommen haben, werden die Bestätigung der Wahlberechtigung und das Wahlmaterial direkt durch die OSZE mit detaillierten Anweisungen zur Stimmabgabe sowie mit Hinweisen auf telefonische Auskunftsdienste zum Wahlverfahren zugestellt.

Zu den Wahlen zugelassen wird, wer sich bis zum 20. Juni 2000 (Posteingang in Wien) registrieren lässt und auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Dem ausgefüllten Registrierungsformular ist die Kopie eines Identifikationsnachweises beizulegen. Die Bestätigung der Wahlberechtigung und das Wahlmaterial werden später direkt durch die OSZE mit detaillierten Anweisungen zur Stimmabgabe und Hinweisen auf telefonische Auskunftsdienste zum Wahlverfahren zugestellt.

Fragen betreffend die Registrierung beantwortet eine OSZE-Hotline in Sarajewo,

Tel. (00387) 71 292 405 oder ... 407

(jeweils von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Montag bis Samstag).

 

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Informationsdienst

29. Mai 2000

 

 

Medienauskunftsstelle: Bundeskanzlei,

Sekretariat IPO Bosnien, Tel. (031) 323 20 69