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Leitlinien für den Bevölkerungsschutz Reformprojekt Bevölkerungsschutz auf Kurs

3003 Bern, 25. Mai 2000

Pressemitteilung

Leitlinien für den Bevölkerungsschutz Reformprojekt Bevölkerungsschutz auf
Kurs

Die Leitlinien zum Bevölkerungsschutz liegen vor: Sie sind das Ergebnis
einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Kantonen - als zukünftige
Hauptträger des Bevölkerungsschutzes - und der Projektleitung
"Bevölkerungsschutz" des VBS. In ihrem Stellenwert entsprechen sie den
"Politischen Leitlinien" des Projekts "Armee XXI".

Bundespräsident Adolf Ogi, Departementschef VBS, Peter Schmid, Projektleiter
Bevölkerungsschutz sowie die beiden Regierungsräte Andreas Koellreuter (BL)
und Josef Nigg (OW) orientierten nach der gestrigen Bundesratssitzung über
die wichtigsten Inhalte der Leitlinien.
In Zukunft werden primär die Kantone für den Bevölkerungsschutz zuständig
sein. Der Bund regelt grundsätzliche Belange sowie die Massnahmen für den
bewaffneten Konflikt.

Die Kostentragung wird entsprechend der Aufgabenteilung geregelt. Die
Kantone tragen die Kosten für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Der Bund übernimmt im Gegenzug die Finanzierung der Massnahmen für den Fall
machtpolitischer Bedrohungen.
Der Bevölkerungsschutz basiert in allen Lagen auf den "Alltagsmitteln":
Polizei, Feuerwehr, sanitätsdienstliches Rettungswesen und Technische Werke.
Organisatorisch gestrafft und stärker regionalisiert bildet der Zivilschutz
ein polyvalent einsetzbares Mittel zur Unterstützung und für
Langzeit-Einsätze. Der Verbund wird durch gemeinsame Führungsorgane
verstärkt.
Der Bevölkerungsschutz richtet sich primär auf Katastrophen und Notlagen
aus. Der Fall eines bewaffneten Konflikts wird durch die Aufwuchsfähigkeit
sichergestellt. Vor allem für den Zivilschutz führt dies zu einem
quantitativen Abbau.
Die heutigen Dienstpflichten bleiben bestehen. Neu ist eine gemeinsame
Rekrutierung von Armee- und Zivilschutzangehörigen vorgesehen. Das
Dienstpflichtalter im Zivilschutz wird von heute 50 auf 40 Jahre gesenkt.
Die Schutzdienstpflicht nach erfüllter Militärdienstpflicht entfällt.

Die Kantone haben einen Bedarf von gesamtschweizerisch max. 120'000
Zivilschutzangehörigen - inkl. einer kantonalen Freistellungsreserve von
max. 15'000 Zivilschutzangehörigen vor allem zu Gunsten der Feuerwehren.
Dieser Personalbedarf ist mit einem jährlichen Rekrutierungspotenzial von
max. 6'000 Zivilschutzangehörigen und bei einer Dienstpflichtdauer von 20
Jahren, d.h. vom 20. bis zum 40. Altersjahr, erreichbar.

Die Leitlinien bilden eine wichtige, politisch abgestützte Grundlage für das
Leitbild Bevölkerungsschutz. Dieses soll, zusammen mit den neuen
Rechtsgrundlagen, im Frühjahr 2001 in die Vernehmlassung und anschliessend
in die parlamentarische Beratung gehen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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