Einigung über Bedingungen für Luchs-Ansiedlung in Ostschweiz
MEDIENMITTEILUNG
Luchskonzept Schweiz
Einigung über Bedingungen für Luchs-Ansiedlung in Ostschweiz
Die Abschussbewilligung für einen Luchs, der untragbare Schäden anrichtet,
erteilen in Zukunft die betroffenen Kantone. Der Bund legt die Kriterien
für den Abschuss fest. Darauf haben sich BUWAL-Direktor Philippe Roch und
die für die Jagd zuständigen Regierungsräte der Kantone Zürich, St.
Gallen, Thurgau und der beiden Appenzell gestern geeinigt. Die Umsiedlung
von Luchsen in die Ostschweiz rückt damit einen Schritt näher.
Der Luchs ist ein geschütztes Raubtier. Er darf nur in Ausnahmefällen
abgeschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
und die Ostschweizer Kantone haben sich darauf geeinigt, dass es Sache des
Bundes ist, generelle Richtlinien zum Schutz und zur Lenkung der
Luchspopulation und zum Abschuss von Luchsen zu erlassen. Die Kantone
sorgen dafür, dass diese Richtlinien umgesetzt werden. Wenn ein Tier im
lokalen oder regionalen Rahmen untragbare Schäden an Nutztieren anrichtet,
eine bedrohte Tierart noch zusätzlich gefährdet, oder in einer Region
keine angemessene Jagd mehr möglich ist, können die betroffenen Kantone im
Rahmen der Richtlinien des Bundes über einen Abschuss oder Einfang des
Tieres entscheiden.
Mit dem Luchskonzept will die Schweiz das Überleben des Luchses in den
Alpen sichern. Zur Zeit gibt es in den Nordwestalpen rund 60 erwachsene
Luchse. Die Tiere können sich wegen natürlicher und künstlicher Barrieren
(Autobahnen, Siedlungen) nicht selbst gegen Osten ausbreiten. Das
Luchskonzept Schweiz sieht deshalb eine Umsied-lung von Luchsen aus den
Nordwestalpen in die Ostschweiz vor (Kantone ZH und SG). Im Appenzell ist
keine Ansiedlung von Luchsen geplant. Mit der Einigung über die Frage der
Abschusskompetenz ist ein wichtiger Schritt für eine solche Umsiedlung
getan. Das Luchskonzept Schweiz wird in den nächsten Wochen bereinigt. Die
Departements-vorsteher der Kantone werden anschliessend ihre Parlamente
orientieren. Im Spätsommer werden BUWAL und Kantone die Öffentlichkeit
ausführlich informieren.
Bern, 25. Mai 2000
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Auskunft
- Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 92 44 oder 323 09 85
- Willy Geiger, Vizedirektor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 92 44 oder 323 09 85
- Kommunikation BUWAL, Tel. 031 322 93 56
Informationen über Grossraubtiere in der Schweiz:
http://www.wild.unizh.ch/kora/index.html