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Einigung über Bedingungen für Luchs-Ansiedlung in Ostschweiz

MEDIENMITTEILUNG

Luchskonzept Schweiz

Einigung über Bedingungen für Luchs-Ansiedlung in Ostschweiz

Die Abschussbewilligung für einen Luchs, der untragbare Schäden anrichtet,
 erteilen in Zukunft die betroffenen Kantone. Der Bund legt die Kriterien
 für den Abschuss fest. Darauf haben sich BUWAL-Direktor Philippe Roch und
 die für die Jagd zuständigen Regierungsräte der Kantone Zürich, St.
 Gallen, Thurgau und der beiden Appenzell gestern geeinigt. Die Umsiedlung
 von Luchsen in die Ostschweiz rückt damit einen Schritt näher.

Der Luchs ist ein geschütztes Raubtier. Er darf nur in Ausnahmefällen
 abgeschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
 und die Ostschweizer Kantone haben sich darauf geeinigt, dass es Sache des
 Bundes ist, generelle Richtlinien zum Schutz und zur Lenkung der
 Luchspopulation und zum Abschuss von Luchsen zu erlassen. Die Kantone
 sorgen dafür, dass diese Richtlinien umgesetzt werden. Wenn ein Tier im
 lokalen oder regionalen Rahmen untragbare Schäden an Nutztieren anrichtet,
 eine bedrohte Tierart noch zusätzlich gefährdet, oder in einer Region
 keine angemessene Jagd mehr möglich ist, können die betroffenen Kantone im
 Rahmen der Richtlinien des Bundes über einen Abschuss oder Einfang des
 Tieres entscheiden.

Mit dem Luchskonzept will die Schweiz das Überleben des Luchses in den
 Alpen sichern. Zur Zeit gibt es in den Nordwestalpen rund 60 erwachsene
 Luchse. Die Tiere können sich wegen natürlicher und künstlicher Barrieren
 (Autobahnen, Siedlungen) nicht selbst gegen Osten ausbreiten. Das
 Luchskonzept Schweiz sieht deshalb eine Umsied-lung von Luchsen aus den
 Nordwestalpen in die Ostschweiz vor (Kantone ZH und SG). Im Appenzell ist
 keine Ansiedlung von Luchsen geplant. Mit der Einigung über die Frage der
 Abschusskompetenz ist ein wichtiger Schritt für eine solche Umsiedlung
 getan. Das Luchskonzept Schweiz wird in den nächsten Wochen bereinigt. Die
 Departements-vorsteher der Kantone werden anschliessend ihre Parlamente
 orientieren. Im Spätsommer werden BUWAL und Kantone die Öffentlichkeit
 ausführlich informieren.

Bern, 25. Mai 2000

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Auskunft

- Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
 (BUWAL), Tel. 031 322 92 44 oder 323 09 85

- Willy Geiger, Vizedirektor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
 (BUWAL), Tel. 031 322 92 44 oder 323 09 85

- Kommunikation BUWAL, Tel. 031 322 93 56

Informationen über Grossraubtiere in der Schweiz:
 http://www.wild.unizh.ch/kora/index.html