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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gesetzesgrundlage zur Informatisierung der Zivilstandsregister

Gesetzesgrundlage zur Informatisierung der Zivilstandsregister

Vernehmlassung ergab Zustimmung zu Vorentwurf des Bundesrates

Die elektronische Führung der Zivilstandsregister (Personenstandsregister)
mit einer zentralen Datenbank beim Bund ist in der Vernemlassung
unbestritten geblieben. Der Bundesrat hat am Mittwoch vom positiven Ergebnis
des Verfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft
auszuarbeiten.

EJPD prüft einzelne Anliegen der Kantone

Die Kantone werden das Zivilstandswesen wie bisher finanzieren, verlangen
aber eine angemessene Kostenbeteiligung der Bundes. Auch wollen sie nach
Möglichkeit sicher gestellt haben, dass sie bei wichtigen Fragen des
Aufbaus, des Betriebs und der Weiterentwicklung der Informatiklösung
mitentscheiden können. Neben diesen gewichtigen Anliegen hat das EJPD eine
Reihe von Wünschen entgegen genommen. So wird das Departement zu klären
haben, ob die Ermächtigung zu einem erweiterten  Zugriff auf die zentrale
Datenbank erteilt werden soll. Abzuklären sind zudem verschiedene technische
Anregungen

Voraussichtliche Einführung im Jahr 2002

Nach dem bisherigen positiven Verlauf der Arbeiten ist zu erwarten, dass die
Informatiklösung (Projekt "Infostar") wie geplant im Jahr 2002 eingeführt
werden kann. Der Bund wird für die Kantone eine zentrale Datenbank zur
Beurkundung des Personenstandes betreiben. Die Kantone werden ihre
Zivilstandsämter am System anschliessen. Die Zivilstandsbeamtinnen und
Zivilstandsbeamten bleiben zuständig, Geburten, Ehen und Todesfälle zu
registrieren, Kindesanerkennungen zu beurkunden und Zivilstandsdokumente
abzugeben. Behörden ausserhalb des Zivilstandswesens, die Daten abrufen
dürfen, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Zivilgesetzbuch
abschliessend aufgezählt.

Bern, 24. Mai 2000

Die Zusammenstellung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sowie der
Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht können im Internet unter der Adresse
http://www.ofj.admin.ch (über News oder die Themenseite Infostar) abgerufen
oder als Broschüre zum Preis von Fr. 29.- bei der EDMZ (Vertrieb), 3003
Bern, unter der Bezeichnung Form. 403.150.dfi bestellt wer-den (Fax: 031 325
50 58; Internet/E-Mail: http://www.admin.ch/edmz).

Weitere Auskünfte:
Rolf Reinhard, Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Tel. 322 53 48