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Neues Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur

Neues Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur - Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens über ein
neues Bundesge-setz über Filmproduktion und Filmkultur Kenntnis genommen und
das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine
entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte auszuar-beiten.
Zur Frage der Lenkungsabgabe wird die Botschaft eine Variante mit Einführung
einer Lenkungs-abgabe und eine zweite Variante ohne Lenkungsabgabe
aufzeigen.

Der von der Expertenkommission Moor erarbeitete Entwurf zu einem neuen
Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur wurde vom Bundesrat in
unveränderter Form am 23. Juni 1999 mit Frist bis zum 31. Oktober 1999 in
die Vernehmlassung geschickt. Von den angeschriebenen
Ver-nehmlassungs-teilnehmern und -teilnehmerinnen trafen 62 Stellungnahmen
ein, darunter die Antworten aller Kantone, der Mehrheit der
Branchenorganisationen und 15 weiterer  Organisationen, die  von sich aus
zum Entwurf Stellung nahmen.

Grundsätzliches zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens:
Der Entwurf Moor ist mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Praktisch alle
Vernehmlassenden er-kannten die Notwendigkeit einer Totalrevision des
Filmgesetzes. Einhellige Zustimmung fand das Leit-motiv des Entwurfs, die
Qualität des Filmangebots über die Förderung der Vielfalt zu stützen.

Vernehmlassungsergebnisse zu den einzelnen Revisionselementen:
? Begrüsst wird die definitive Einführung der erfolgsabhängigen
Förderungsinstrumente. Die bishe-rige selektive und die erfolgsabhängige
Filmförderung sollen sich zukünftig in einem gleichwertigen Zweisäulensystem
ergänzen. Als notwendig wird die substantielle Erhöhung des Filmkredits
er-wähnt, und der Vorschlag, die Mittel in einem Fonds zusammenzufassen,
wird unterstützt. Einige der Vernehmlassenden wünschten, der Entwurf Moor
hätte sich - im Zeitalter der Audiovision - mehr vom bisherigen Begriff
"Film" wegbewegt.

? Unbestritten ist der Verzicht auf die bisherige Bewilligungspflicht für
den Verleih. Was die Kinos an-belangt, fordern verschiedene Kantone,
Parteien und Branchenorganisationen, dass zu prüfen sei, ob nicht die
Bewilligungspflicht für sogenannte Mega-  oder Multiplexe beibehalten werden
könnte, um dadurch einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Vielfalt des
Filmangebots zu verhindern.

? Die Einführung einer Lenkungsabgabe zur Förderung der Vielfalt des
Filmangebots wird von den Parteien, einigen Kantonen und den
wirtschaftsorientierten Organisationen abgelehnt. Unterstützt wird der
Vorschlag von zwanzig Kantonen und den meisten filmkulturellen
Organisationen.

Die Ausarbeitung der Botschaft über ein neues Bundesgesetz  über
Filmproduktion und Filmkultur soll bis zu den Sommerferien erfolgen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Beilage: Vernehmlassungsbericht zum Entwurf zu einem Bundesgesetz über
Filmproduktion und Filmkultur der Expertenkommission Moor vom 6. April 1999

Auskunft: Marc Wehrlin, Chef der Sektion Film im Bundesamt für Kultur, Tel.
031/322 92 62