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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Harmonisierung der Kontrollen für strategisch heikle Güter

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 24.5.2000

Harmonisierung der Kontrollen für strategisch heikle Güter

Die Bundesgesetzgebung im Bereich von Waffen, Kriegsmaterial,
Sprengstoff sowie von zivil und militärisch verwendbaren Güter soll
gestrafft werden. Im Interesse der Vereinfachung und Harmonisierung
bundesrechtlicher Verfahren hat der Bundesrat an der heutigen Sitzung
eine Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet:

Die vorgeschlagenen Aenderungen im Waffen-, Kriegsmaterial-,
Sprengstoff- und Güterkontrollgesetz gehen auf die vom Parlament 1997
angenommene Motion Forster zurück. Sie verlangte vom Bundesrat eine
administrative Entlastung der Wirtschaft. Der Bundesrat hat diese
Motion mit einem Katalog von Vorschlägen konkretisiert, darunter
Massnahmen im Bereich der öffentlichen und staatlichen Sicherheit.

Bei der Evaluierung der möglichen Massnahmen im Bereich der Kontrolle
für strategische Güter wurden folgende Grundsätze beachtet:

 Das heute bestehende Kontrollniveau soll insgesamt bestehen
bleiben. Einerseits sollen Doppelbewilligungen oder andere
Bewilligungen, die nichts oder kaum etwas zu wirksamen
Exportkontrollen beitragen, abgeschafft werden. Es wird
vorgeschlagen, zukünftig auf Fabrikationsbewilligungen und einzelne
Grundbewilligungen für Kriegsmaterial zu verzichten. Ebenso soll dem
Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, für Durchfuhren von
Kriegsmaterial Erleichterungen oder Ausnahmen vorzusehen. Anderseits
wird in Bereichen, in denen Lücken im Kontrolldispositiv festgestellt
wurden, eine Neuregulierung angestrebt. Dies betrifft
Einzelbewilligungen für den Handel mit Kriegsmaterial von der Schweiz
aus im Ausland, die Einführung eines zusätzlichen
Verweigerungskriteriums im Güterkontrollgesetz im Falle des Exports
von Gütern für terroristische Zwecke oder an das organisierte
Verbrechen sowie die Ausdehnung der Verbotstatbestände für
Seriefeuerwaffen und Halbautomaten nach Waffengesetz auf besonders
konstruierte Bestandteile solcher Waffen.

 Rechtssystematisch sollen die vier Gesetze besser
gegeneinander abgegrenzt werden. Die binnenpolitisch motivierten
Gesetze (Waffengesetz und Sprengstoffgesetz) dienen der Sicherheit im
Innern. Sie sollen deshalb insbesondere die Einfuhr und die
Herstellung von Gütern regeln, die in den Geltungsbereich aller vier
Gesetze fallen. Anderseits dienen die aussen- und sicherheitspolitisch
motivierten Gesetze (Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetz)
namentlich der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der
Schweiz. Sie sollen deshalb die Ausfuhr und Durchfuhr, die Vermittlung
an Empfänger und Empfängerinnen im Ausland sowie den Handel von der
Schweiz aus im Ausland von Gütern regeln, die in den Geltungsbereich
der vier betreffenden Gesetze fallen. Durch die Entflechtung der
Gesetze soll erreicht werden, dass für ein Geschäft möglichst nur eine
Stelle zuständig und nur eine einzige Bewilligung notwendig ist. In
Zukunft sollen Gesuche für die Einfuhr und Herstellung für unter dem
Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz kontrollierte Güter von den
Zentralstellen der Bundespolizei des Bundesamtes für Polizeiwesen
bearbeitet werden, Gesuche für Aus- und Durchfuhren,
Vemittlungsgeschäfte ins oder im Ausland sowie der Handel von der
Schweiz aus im Ausland dagegen vom seco.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD

Auskünfte:
Othmar Wyss, seco, Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031 324 09 16