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Lärm: In Etappen das ganze Eisenbahnnetz sanieren

MEDIENMITTEILUNG

Lärm: In Etappen das ganze Eisenbahnnetz sanieren

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Gesamtplanung für den Lärmschutz
 auf dem schweizerischen Eisenbahnnetz vorgelegt. Vorrang hat dabei die
 Sanierung des Rollmaterials, weil sie grossflächig und am raschesten eine
 Verbesserung der Lärmsituation bringt. Wo dies nicht ausreicht, werden
 parallel dazu bautechnische Massnahmen wie Lärmschutzwände und
 Schallschutzfenster realisiert. Die beiden Huckepack-Korridore Gotthard
 und Lötschberg sollen als erste lärmsaniert werden, anschliessend folgen
 die übrigen sanierungsbedürftigen Strecken auf dem gesamten Schienennetz.
 Die Lärmsanierung der Eisenbahn soll 2015 fertiggestellt sein und
 insgesamt 1,85 Milliarden Franken kosten.

Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich in verschiedenen Abstimmungen
 für eine Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene
 ausgesprochen. Die Verlagerung auf die Bahn bringt jedoch auf einzelnen
 Strecken mehr Verkehr mit sich; die Anwohnenden solcher Bahnstrecken
 müssen vor dem Lärm geschützt werden.

Das BAV hat eine Planung vorgelegt, wie das gesamte schweizerische
 Eisenbahnnetz saniert werden soll. Da die  Sanierung des Rollmaterials
 sehr rasch Wirkung zeigt, sollen bis 2009 alle Personen- und Güterwagen
 der SBB, BLS, BT, MThB, RM, RhB und SOB sowie die privaten Schweizer
 Güterwagen saniert werden. Dabei geht es um den Einsatz einer neuen
 Bremstechnik, die wesentlich leiser ist als die bisher verwendeten
 Bremsen. An Streckenabschnitten, die trotz verbessertem Rollmaterial nach
 wie vor Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert aufweisen, sind
 Lärmschutzwände resp. Schallschutzfenster vorgesehen.

Die beiden Transit-Korridore Gotthard und Lötschberg sollen prioritär
 saniert werden, da diese Strecken wegen des Güterverkehrs starken
 nächtlichen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Dann folgen die
 sanierungsbedürftigen Strecken des übrigen Bahnnetzes.

Schallschutzfenster sind dort vorgesehen, wo die anderen Massnahmen zu
 wenig greifen. Bei Lärmbelastungen über dem Alarmwert übernimmt der Bund
 die vollen Kosten für den Einbau der Fenster. Bei Lärmbelastungen über dem
 Immissionsgrenzwert beteiligt er sich zur Hälfte.

Die Sanierung des Rollmaterials wird 2009 abgeschlossen sein, die
 Erstellung der Lärmschutzwände resp. der Einbau von Schallschutzfenstern
 spätestens 2015. Die Planung des BAV basiert auf dem befristeten
 Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, den das Parlament am
 24. März 2000 verabschiedet hat. Die Referendumsfrist läuft noch bis 20.
 Juli. Das Bundesgesetz wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2000 in
 Kraft treten.

Bern, 23. Mai 2000

BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Pressedienst

Auskünfte:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 36 43

Medienrohstoff (Lärmsanierung der Eisenbahnen) (PDF-File, 67 KB):
(http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00052305.pdf)

Bearbeitungsreihenfolge der Sanierungseinheiten gemäss Bundesgesetz vom
 24.3.2000 (PDF-File, 7 KB):
 (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00052306.pdf)