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Einbezug der Kantone in die Aussenpolitik des Bundes

Bern, 24. Mai 2000

Pressemitteilung

Einbezug der Kantone in die Aussenpolitik des Bundes

Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist hat der Bundesrat am Mittwoch
beschlossen, das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der
Aussenpolitik des Bundes (BGMK) auf den 1. Juli 2000 in Kraft zu setzen.
Damit findet der bereits in den vergangenen Jahren praktizierte Einbezug der
Kantone eine gesetzliche Grundlage.
Im Zentrum steht die gegenseitige Informationspflicht sowie, auf Verlangen
der Kantone, deren Anhörung durch den Bund bei der Vorbereitung
aussenpolitischer Entscheide. Die grundsätzliche Kompetenz des Bundes für
die Aussenpolitik wird dabei nicht angetastet und seine aussenpolitische
Handlungsfähigkeit ausdrücklich vorbehalten.
Von der fortschreitenden internationalen Verflechtung unseres Landes werden
zunehmend auch Gebiete erfasst, welche innerstaatlich in die Zuständigkeit
der Kantone fallen. Seit Jahren ist der Bund deshalb bestrebt, diese stärker
in seine Aussenpolitik einzubeziehen. Die Mitwirkungsrechte der Kantone sind
heute auch auf Verfassungsstufe verankert (Art. 55 BV).

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Dieter Cavalleri, Direktion für Völkerrecht, EDA, Tel. 322 31 26.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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