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Neues Abkommen mit Deutschland nötig

MEDIENMITTEILUNG

Flughafen Zürich-Kloten: An- und Abflüge über deutsches Hoheitsgebiet

Neues Abkommen mit Deutschland nötig

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Verwaltungsvereinbarung für An- und
 Abflüge zum/vom Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet aus dem
 Jahre 1984 auf den 31. Mai 2001 gekündigt. Das Eidg. Departement für
 Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bedauert diesen Schritt,
 ist aber zuversichtlich, dass eine befriedigende neue Regelung des An- und
 Abflugverkehrs über süddeutsches Gebiet innert nützlicher Frist erarbeitet
 werden kann. Seit Herbst 1998 verhandelt die Schweiz mit Deutschland über
 einen Staatsvertrag, der diese Verkehrsfragen auf eine neue Basis stellen
 wird. Diese Verhandlungen werden wie geplant weiter geführt. Die nächste
 Runde findet am kommenden Freitag statt.

Die Verwaltungsvereinbarung vom 17. September 1984 regelt die An- und
 Abflugverfahren zum und vom Flughafen Zürich-Kloten, welche über
 süddeutsches Gebiet führen. Einerseits wurde die ausgewogene Verteilung
 des Anflugverkehrs auf die beiden Landepisten 14 und 16 vereinbart.
 Anderseits wurden in der Vereinbarung die Anfangshöhen für die Anflüge auf
 die erwähnten Pisten von 3'500 auf 4'000 Fuss über Meer sowie die Höhe für
 die Warteräume von 5'000 auf 6'000 Fuss über Meer angehoben. Ausnahmen von
 diesen Regelungen sind aus meteorologischen oder wichtigen operationellen
 Gründen möglich. Schliesslich sind auch die Nachtflugbeschränkungen
 zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie die entsprechenden Ausnahmen - etwa für
 Such- und Rettungsflüge oder verspätete Starts und Landungen des
 Linienverkehrs - festgelegt. Die Verwaltungsvereinbarung sieht eine
 Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten mit einer Frist von einem Jahr vor.
 Die Vereinbarung bleibt somit noch bis zum 31. Mai 2001 in Kraft.

Seit Herbst 1998 führen Deutschland und die Schweiz auf technischer Ebene
 Verhandlungen über einen Staatsvertrag; bis jetzt haben fünf
 Verhandlungsrunden stattgefunden. Dieser soll die Luftverkehrsführung vom
 und zum Flughafen Zürich-Kloten sowie die Delegation der Verkehrsaufsicht
 über einen Teil des deutschen Luftraums an die Swisscontrol auf einer
 neuen Basis festlegen. Beide Seiten sind angesichts der sehr starken
 Entwicklung des Luftverkehrs während der letzten Jahre von der
 Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung, die den veränderten Gegebenheiten
 gerecht wird, überzeugt.

Bern, 23. Mai 2000

UVEK Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Hans U. Aebersold, Information Bundesamt für Zivilluftfahrt,
 Telefon 031 325 80 57

Übersicht Nord-Anflüge auf Zürich-Kloten, Pisten 14 und 16