Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Mehr Mobilität dank Wegfall von Steuerschranken

PRESSEMITTEILUNG

Mehr Mobilität dank Wegfall von Steuerschranken

Weil die meisten Kantone im Jahr 2001 bei der Besteuerung zur jährlichen
Gegenwartsbemessung übergehen, sind Anpassungen im Bundesrecht
erforderlich. Der Bundesrat hat heute die Botschaft und den
Gesetzesentwurf zur Änderung der Bundesgesetze über die direkte
Bundessteuer, über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone
und Gemeinden sowie über die Verrechnungssteuer verabschiedet.

Die Revision verfolgt ein dreifaches Ziel:
? Die Zuständigkeiten für die Veranlagung der natürlichen Personen
sollen bei den direkten Steuern des Bundes und der Kantone koordiniert
werden.
? Die Zuständigkeitsprobleme bei Wohnsitzwechsel oder bei Verlegung des
Geschäftssitzes innerhalb der Schweiz sollen gelöst und die Regeln für
die interkantonale Steuerausscheidung vereinfacht werden.
? Der Mobilität von natürlichen und juristischen Personen sollen keine
steuerlichen Hindernisse mehr entgegen stehen.

Die Gesetzesänderungen werden es ermöglichen, die Kompetenz zur Erhebung
der direkten Steuern des Bundes und der Kantone für eine ganze
Steuerperiode einer einzigen kantonalen Behörde zu übertragen; die
gleiche Behörde wird auch zuständig sein für die Rückerstattung der in
dieser Periode einbehaltenen Verrechnungssteuer. In Fällen, in denen
eine steuerpflichtige Person während der Steuerperiode ihren Wohnsitz
innerhalb der Schweiz wechselt, sollen als Vereinfachungsmassnahme die
kantonalen Steuern nur in jenem Kanton erfasst werden, in dem die Person
am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz hat, und zwar nach dem System
der einjährigen Postnumerandobesteuerung. Die vorgeschlagenen Massnahmen
bringen zudem Vereinfachungen für Personen, die in mehreren Kantonen
steuerpflichtig sind.

Die Harmonisierung der direkten Steuern hat auch zum Ziel, die
interkantonale Mobilität der Unternehmungen (Personenunternehmungen
einschliesslich der Einzelunternehmungen wie auch juristische Personen)
zu vereinfachen. Eine Änderung
 der persönlichen Zugehörigkeit (Sitzverlegung des Unternehmens) soll
die interkantonale Übertragung von Verlustvorträgen nicht mehr
behindern.

Die Gesetzesrevision wurde vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den
Kantonen ausgearbeitet. Sowohl die Kantone als auch die Kommission für
die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der
Gemeinden unterstützen ihn.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
- Jendly Urs, Tel. 031 / 322.73.35
- Binggeli André, Tel. 031 / 324.15.16
- Paschoud Jean-Blaise, Tel. 031 / 323.52.27
(alle Eidg. Steuerverwaltung)

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

24.5.2000