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Verfälschte österreichische Spirituosen

Medienmitteilung                   23. Mai 2000
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Verfälschte österreichische Spirituosen

Das gerichtliche Nachspiel im Falle der gefälschten Spirituosen aus
Österreich steht vor dem Abschluss. Der Rechtsstreit zwischen der Eidg.
Alkohol-ver-waltung (EAV) und den Firmen, welche Anfang der
Neunzigerjahre gefälschte Obstspirituosen eingeführt hatten, dürfte mit
gerichtlichen Vergleichen beigelegt werden.

Zwischen 1989 und 1994 waren mehrere Tausend Hektoliter Alkohol als
Obstbrand (Williamsbirnen-, Zwetschgen- und Mirabellenbrand sowie Kirsch
und Slibowitz) in die Schweiz eingeführt und in den Handel gebracht
worden. Gestützt auf umfassende Analysen kam die EAV zum Schluss, dass
es sich bei den aus Österreich importierten Produkten um Fälschungen
handelte, die bis zu 90 Prozent Trinksprit anstatt echten Obstbrand
enthielten. Im Gegensatz zum reinen Obstbrand, der damals bei der
Einfuhr mit Monopolgebühren von 2500 Franken belastet wurde, hätte die
Steuer bei Sprit oder Mischungen 3750 Franken je 100 Kilogramm brutto
betragen.
Gegen die Steuernachforderung der EAV erhoben die betroffenen Importeure
Beschwerde bei der Eidge-nössischen Alkoholrekurs-kommission (ARK).
Diese gab den Beschwerdeführern Recht, da auf den Fälschungen nicht die
erhöhte Monopolgebühr zu entrichten sei. Das Bundesgericht erklärte
schliesslich den von der EAV angewandten Steuersatz als richtig und wies
die Fälle zur Neubeurteilung an die ARK zurück.
Die Steuernachforderungen wurden nun vor der ARK im Rahmen eines
Vergleichs-verfahrens festgelegt. Sie belaufen sich insgesamt auf rund
vier Millionen Franken.
Die EAV muss von Amtes wegen noch Strafbescheide gegen die
Verantwortlichen erlassen.

Kontaktpersonen EAV:
Werner Altwegg, Tel. 031 309 14 41
Dominique Schmid, Tel. 031 309 14 46

23.5.2000