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Die Armee fährt drogenfrei

3003 Bern, 22. Mai 2000

Medieninformation

Die Armee fährt drogenfrei

 Die Militärische Unfallverhütungskommission (MUVK) hat dem Drogenkonsum
durch militärische Motorfahrzeugführer seit längerer Zeit den Kampf
angesagt. Ab 1. Juli 2000 muss jeder Motorfahrzeugführer vor Dienstbeginn
eine Erklärung unterschreiben, mit welcher er die Kenntnisnahme der
Vorschriften bestätigt. Hält ein Fahrer das Drogenverbot wiederholt nicht
ein, so kann ihm der militärische Führerausweis entzogen werden.

Drogen und Alkohol am Steuer sind keine Privatsache des Fahrzeugführers. Der
Angehörige der Armee kann sich seine Fahrer nicht aussuchen. Der Mitfahrer
muss sich deshalb auf die absolute Fahrtüchtigkeit jedes Fahrzeugführers
verlassen können. Der Drogenkonsum in der Armee widerspiegelt die Situation
in der Gesellschaft: Fast ein Drittel der Rekruten konsumiert in
unterschiedlichem Ausmass weiche Drogen.

Trotz der Tendenzen zur Legalisierung von "weichen" Drogen bleibt eine
Tatsache: Drogenkonsum und Strassenverkehr vertragen sich nicht. Es ist
medizinisch erwiesen, dass nach dem Genuss von Haschisch, Marihuana oder
anderen Cannabisprodukten die Reaktionsfähigkeit stark eingeschränkt wird.
Verschiedene Schadenfälle im Strassenverkehr können einen direkten oder
indirekten Zusammenhang mit Drogenkonsum haben.

Ab 1. Juli 2000 hat jeder Motorfahrzeugführer in der Armee bei Dienstbeginn
eine Erklärung zu unterschreiben, mit welcher er die Kenntnisnahme des
Drogenverbotes und die Konsequenzen bei dessen Nichteinhalten bestätigt.
Diese Neuheit ist in einer Weisung des Chefs Heer, Korpskommandant Jacques
Dousse, enthalten. Die Motorfahrzeuge können an der Windschutzscheibe mit
einem Schild "I drive without drugs" und dem Namen des Motorfahrzeugführers
versehen werden.
Die Überwachung der Drogenabstinenz erfolgt durch die Kader und die
militärischen Polizeidienste. Drogenkonsum sowie ein entsprechender Verdacht
dafür wird dem Kommandanten gemeldet. Bei Drogenkonsum oder begründetem
Verdacht dazu, zieht der Kommandant den zivilen Untersuchungsrichter bei.
Dieser kann eine Blut- oder Urinprobe anordnen. Die Aktion ist vorerst
befristet bis 31. Dezember 2002
Bei Widersetzung gegen die Massnahmen oder bei einem positiven Testresultat,
wird dem Fahrer während drei Wochen ein Fahrverbot auferlegt. Im
Wiederholungsfall kann der Kommandant den Entzug des militärischen
Führerausweises beantragen. Wer die Erklärung nicht unterzeichnet, wird
nicht als militärischer Motorfahrzeugführer eingesetzt.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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