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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Einigung mit Geschwistern Sonabend

Gemeinsame Pressemitteilung
Eidg. Finanzdepartement EFD
Dr. Marc R. Richter, Rechtsanwalt

Einigung mit Geschwistern Sonabend

Der Bund und die Geschwister Charles und Sabine Sonabend haben sich
aussergerichtlich geeinigt. Sonabends erhalten unpräjudiziell zusammen
eine Parteikostenentschädigung von 200‘000 Franken und ziehen ihre
Klagen zurück. Bundesrat Kaspar Villiger hat Charles und Sabine Sonabend
zu einem persönlichen Gespräch nach Bern eingeladen, an dem auch Frau
Bundesrätin Ruth Dreifuss teilnehmen wird.

 Bundesrat Kaspar Villiger hat Charles und Sabine Sonabend zu einem
Gespräch in Bern eingeladen, um einerseits die Betroffenen persönlich
kennen zu lernen und ihnen andererseits die Haltung des Bundesrates
darzulegen und bei dieser Gelegenheit den Ausdruck des Mitgefühls und
des Bedauerns des Bundesrates zu bekräftigen. Frau Bundesrätin Ruth
Dreifuss wird am Gespräch ebenfalls teilnehmen. Das Treffen findet am
23. Mai 2000 in Bern statt.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Geschwister Charles und
Sabine Sonabend haben gemeinsam eine aussergerichtliche Beilegung der
beiden hängigen Klagen vereinbart. Der Bund bezahlt den Geschwistern
Sonabend unpräjudiziell eine Parteikostenentschädigung von 200'000
Franken. Die Aufteilung der Summe unterliegt der freien Disposition der
Empfänger. Charles Sonabend zieht seine vor Bundesgericht hängige Klage
zurück, Sabine Sonabend ihr beim Bundesrat hängiges Gesuch. Die
Vereinbarung stützt sich auf den Leitentscheid des Bundesgerichts im
Fall von Joseph Spring.

Die Familie Sonabend war 1942 in die Schweiz geflüchtet und von den
kantonalen Behörden nach Frankreich zurück gewiesen worden. 1997
forderte Charles Sonabend gestützt auf das Verantwortlichkeits-Gesetz
vom Bund eine Genugtuungssumme von 100'000 Franken, im November 1999
reichte seine Schwester Sabine ein Begehren ein. Beide machen geltend,
die Bundesbehörden seien aufgrund ihrer damaligen Asylpolitik für den
Tod ihrer Eltern in Ausschwitz mit verantwortlich. Diese waren nach der
Rückweisung von einer deutschen Patrouille verhaftet und deportiert
worden. Der Bundesrat lehnte das Gesuch von Charles Sonabend  wegen
Verwirkung durch Zeitablauf und aus materiell-rechtlichen Gründen ab.
Darauf hat Sonabend Klage beim Bundesgericht eingereicht. Seine
Schwester Sabine Sonabend reichte im November 1999 beim Bundesrat ein
vergleichbares Gesuch ein. Im Januar 2000 hat das Bundesgericht im Fall
Spring die Verwirkung durch Zeitablauf bejaht und einen Rechtsanspruch
auf Genugtuung  verneint, hingegen eine grosszügige
Parteikostenentschädigung zugesprochen.

Auskunft:
EFD, Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation, 031 322 63 01
Dr. Marc R. Richter, Rechtsanwalt der Geschwister Sonabend, 01 266 99 66

19.5.2000