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Verwendung der Mittel aus den Goldverkäufen der Nationalbank

Mündliche Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Verwendung der Mittel aus den Goldverkäufen der Nationalbank, den
Fernmeldekonzessionen und dem allfälligen Verkauf von Swisscom-Aktien

An den heutigen Von-Wattenwyl-Gesprächen hat der Bundesrat seine Haltung in
Bezug auf die Verwendung der Mittel aus den Goldverkäufen der Nationalbank,
den Fernmeldekonzessionen und dem allfälligen Verkauf von Swisscom-Aktien
erläutert und zur Diskussion gebracht.

Zur Verwendung der Mittel aus den Goldverkäufen der Nationalbank hat der
Bundesrat seine Position bereits festgelegt: 500 Tonnen sind für die
Stiftung solidarische Schweiz reserviert; die entsprechende Botschaft wurde
soeben zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Bei den übrigen 800 Tonnen stehen für den Bundesrat zwei Möglichkeiten im
Vordergrund: Abbau öffentlicher Schulden oder zeitlich gestaffelte
Verwendung der Vermögenserträge während zirka vier Jahren für eine
Bildungsinitiative im Bereich der neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien und anschliessend - befristet auf zirka 12
Jahre - für die Finanzierung von Überbrückungsleistungen im AHV-Bereich. Der
Bundesrat wird in den nächsten Wochen darüber eine breite Vernehmlassung
eröffnen.

Namhafte einmalige Bundeseinnahmen sind auch aus der Versteigerung von
Funkkonzessionen für Fernmeldedienste und aus allfälligen Verkäufen von
Swisscom-Aktien zu erwarten.

Nach Meinung des Bundesrates sollen diese Mittel in die allgemeine
Bundeskasse fliessen. Dies ist nicht nur rechtlich so vorgesehen, sondern es
ist auch sachlich gerechtfertigt, denn der Bund hat für die
Rekapitalisierung der Post und der Swisscom erhebliche Mittel eingesetzt.
Berücksichtigt man auch die Kosten für den PKB-Fehlbetrag der Post sowie
diejenigen für die Sanierung der SBB,  werden sich diese Belastungen
voraussichtlich auf gegen 30 Milliarden Franken belaufen.

Durch diese Einnahmen wird es somit möglich sein, die Schulden und damit die
entsprechenden Zinsbelastungen abzubauen. Dadurch wird der
Handlungsspielraum der Politik erhöht. Sollten beispielsweise
Weiterbildungsmassnahmen (für den Bundesrat steht hier das Gold der SNB im
Vordergrund) sowie regionalpolitische Massnahmen im Zusammenhang mit der
Liberalisierung der ehemaligen Regiebetriebe nötig werden, wären sie auf dem
ordentlichen Weg der Gesetzgebung und Budgetierung einzuleiten.

Bern, 19. Mai 2000