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Weko: Keine Massnahmen gegen Volkswagen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.5.2000

Weko: Keine Massnahmen gegen Volkswagen

Die Wettbewerbskommission (Weko) konnte Volkswagen keine
kartellgesetzwidrige Benachteiligung von Schweizer Kunden im Ausland
nachweisen. Festgestellt wurde hingegen, dass die Preisunterschiede
zwischen der Schweiz und der EU abnehmen. Dies ist als positive Folge
der Liberalisierung des Autohandels zu werten.

In einer Untersuchung hat die Weko geprüft, ob die Volkswagen AG
Schweizer Kunden beim Autokauf im Ausland behindert. Seitens
Volkswagen wurde eine solche Abschottung der Schweiz stets bestritten.
Eine Untersuchung der Marktverhältnisse hat ergeben, dass das
Preisgefälle zwischen der Schweiz und der EU in den vergangenen Jahren
kontinuierlich abgenommen hat. Die Aufhebung der nicht-tarifären
Handelshemmnisse spielte dabei eine wichtige Rolle. Nach Ansicht der
Weko lassen die aktuellen Preisunterschiede nicht mehr genügend
Spielraum für rege Parallelimporttätigkeiten. Aus diesen Gründen sieht
sich die Weko zur Zeit zu keinen weiteren Massnahmen veranlasst und
stellt die Untersuchung ein.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Präsident,  079 667 90 15