Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung

PRESSEMITTEILUNG

Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung

Der Bundesrat hat heute verschiedene Vorschläge für die Reform der
Ehepaar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben. Er
selber ist bereit, für die Verwirklichung dieses Anliegens bei der
direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von 1,3 Mrd Franken in Kauf zu
nehmen. Davon gehen 900 Mio zu Lasten des Bundes und 400 Mio zu Lasten
der Kantone.

Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung stellt eines der
wichtigsten Ziele des EFD für die laufende Legislaturperiode dar. Sie
steht im Zeichen grösserer Steuergerechtigkeit für Ehepaare und
Familien. Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus der stetigen
Änderung der Familienstrukturen in den letzten drei Jahrzehnten. Andere
Rechtsgebiete haben sich dieser Entwicklung bereits angepasst. Das
Steuerrecht geht dagegen eher noch vom traditionellen
Familienverständnis aus. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass
Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren oft steuerlich benachteiligt sind.

Die Vorschläge für die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung
beruhen im Wesentlichen auf den Modellen, welche die vom EFD eingesetzte
Expertenkommission „Familienbesteuerung“ vorgeschlagen hat:

Das „Vollsplitting mit Wahlrecht“ steht für grundsätzliche Kontinuität
in der bisherigen Besteuerung der Ehegatten und Familien. Verheiratete
Personen werden als wirtschaftliche Einheit gemeinsam besteuert. Die
Einkommen von Ehegatten werden addiert und zum Satz des hälftigen
steuerbaren Gesamteinkommens besteuert. Konkubinatspaare werden auf
Antrag (Wahlrecht) wie ein Ehepaar besteuert, was für sie zu einer
steuerlichen Entlastung führt.

Um den mit dem Wahlrecht verbundenen administrativen Mehraufwand
auszuschliessen, favorisiert der Bundesrat allerdings ein Modell
„Vollsplitting ohne Wahlrecht“ und bringt dieses ebenfalls zur
Vernehmlassung. Der Verzicht auf das Wahlrecht hat zur Folge, dass
Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren schlechter gestellt sein können.
Anderseits sind für Ehepaare grössere Entlastungen möglich als beim
„Vollsplitting mit Wahlrecht“.

 Das Modell „Individualbesteuerung modifiziert“ geht von einem radikalen
Umbau in der Besteuerung der Ehegatten und Familien aus, und zwar sowohl
bei der direkten Bundessteuer wie bei den Einkommenssteuern der Kantone
und Gemeinden. Danach werden alle erwachsenen steuerpflichtigen Personen
und damit auch die Verheirateten separat aufgrund ihrer individuellen
Einkommensfaktoren besteuert. Da die reine Individualbesteuerung nicht
berücksichtigt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen,
sind gewisse Korrekturmechanismen notwendig (deshalb
Individualbesteuerung modifiziert). So ist z.B. für Einverdienerehepaare
ein besonderer Abzug vorgesehen, um ihre steuerliche Benachteiligung zu
mildern. Die gleichen Korrektive gelten wahlweise auch für
Konkubinatspartner.

Das „Familiensplitting“ schliesslich ist eine Mischvariante. Dabei
werden alle erwachsenen steuerpflichtigen Personen, unabhängig vom
Zivilstand, grundsätzlich individuell besteuert. Ehepaare mit
minderjährigen Kindern und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern
werden hingegen als wirtschaftliche Einheit betrachtet und nach dem
System „Vollsplitting“ besteuert.

Der vom Bundesrat gutgeheissene Rahmen für Mindereinnahmen bei der
direkten Bundessteuer erlaubt es, die Modelle erheblich zugunsten der
Steuerpflichtigen anzupassen. Alle vier genannten Modelle sind damit so
ausgestaltet, dass sie insgesamt zum gleichen Minderertrag von 1,3 Mrd
Franken führen. Jedes Modell weist deshalb einen eigenen Tarif und
unterschiedliche Abzugsbeträge auf. Dadurch wird ein klarer
steuerpolitischer Vergleich der vier Modelle ermöglicht.

Als fünftes Modell geht die an die seitherige Teuerung angepasste
Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates in
die Vernehmlassung. Der Ständerat hatte am 13.März 1996 zu dieser
Kommissionsinitiative Eintreten und gleichzeitig Sistierung beschlossen.
Die Vorlage war als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „zur
Abschaffung der direkten Bundessteuer“ konzipiert. Sie hatte u.a. zum
Ziel, die steile Progression bei der direkten Bundessteuer abzubauen,
die Soziallasten besser zu berücksichtigen sowie Ehepaare und
Konkubinatspaare gleichzustellen. Die daraus resultierenden
Steuermindererträge sollten durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer
kompensiert werden. Aus diesem Modell ergäben sich insgesamt
Mindererträge von 1,7 Mrd Franken. Auf den Bund entfielen 1,2 Mrd, auf
die Kantone 500 Mio Franken. Wollte man die Mindererträge in dem vom
Bundesrat vorgesehenen Rahmen halten, müsste die Mehrwertsteuer um 0,2
Prozentpunkte angehoben werden.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Juli 2000. Noch vor Ende
Jahr 2000 will der Bundesrat eine Botschaft an die eidgenössischen Räte
verabschieden.

Gemeinsame Botschaft für das Steuerpaket

Das vom Bundesrat am 13. März vorgestellte Steuerpaket besteht aus drei
Hauptteilen, nämlich
? der Revision der Ehegatten- und Familienbesteuerung,
? dem Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstgenutzten
Wohneigentums und
? den Erleichterungen bei der Umsatzabgabe.

Da die Vernehmlassungsadressaten bei diesen drei Vorlagen nicht
identisch sind und die Zeitpläne für die Vorbereitung der drei Geschäfte
nicht übereinstimmen, wird für jede Vorlage je ein eigenes
Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse wird der Bundesrat jedoch die
drei Vorlagen in einer gemeinsamen Botschaft den eidg. Räten
unterbreiten. Die Botschaft wird im Spätsommer/Herbst ausgearbeitet und
soll noch im Dezember dieses Jahres vom Bundesrat zuhanden des
Parlaments verabschiedet werden.

Berechungsbeispiele zu den einzelnen Modellen finden sich im Anhang.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Gotthard Steinmann 031 / 322 74 34
Brigitte Behnisch  031 / 322 74 77
Kurt Dütschler  031 / 322 73 77
Elisabeth Rotzetter  031 / 322 73 75
(Alle von der Eidg. Steuerverwaltung)

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.
 17.5.2000