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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesamt für Raumentwicklung

MEDIENMITTEILUNG

Bundesamt für Raumentwicklung

Die Politik des Bundes in der Raum- und Verkehrsentwicklung, der
 nachhaltigen Entwicklung und der Alpenkonvention wird ab dem 1. Juni vom
 Bundesamt für Raumentwicklung vorbereitet und umgesetzt. Der Bundesrat hat
 Namen und Eingliederung des neuen Amtes im Eidgenössischen Departement für
 Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigt. Im Zuge
 dieser Reorganisation werden auch die Aufgaben des Rats für nachhaltige
 Entwicklung und des Rats für Raumordnung zusammengelegt. Durch die
 Konzentration der Kräfte im Kommissionsbereich werden Ressourcen frei, die
 eine Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf Bundesebene ermöglichen.

Am 19. Januar hatte der Bundesrat im Grundsatz entschieden, das Bundesamt
 für Raumplanung vom EJPD ins UVEK zu transferieren und es mit dem Dienst
 für Gesamtverkehrsfragen im Generalsekretariat des UVEK sowie den
 Bereichen Alpenkonvention und Nachhaltigkeit (BUWAL) zu vereinigen. Der
 Transfer der Raumplanung in das Infrastruktur- und Umweltdepartement
 drängt sich auf, weil sich dort bereits ein grosser Teil der raumwirksamen
 Aufgaben befindet. Durch einen starken Ansprechpartner in der
 Raumordnungspolitik will  die Landesregierung den komplexen Verflechtungen
 zwischen den raumwirksamen Aufgaben des Bundes, der Kantone und des
 Auslandes Rechnung tragen. Das neue Bundesamt mit einem Bestand von
 voraussichtlich 60 Stellen betreut unter anderem folgende Aufgabengebiete:

- Strategien für Raum- und Verkehrsentwicklung und die nachhaltige
 Entwicklung

- Grundlagen in den Bereichen Raumplanung, Gesamt- und Freizeitverkehr,
 nachhaltige Entwicklung und Alpenkonvention

- Bundesinterne Koordination bei raum- und verkehrswirksamen Vorhaben

- Zusammenarbeit mit den Kantonen in allen Amtsaufgaben

- Mitwirkung bei Koordinationsaufgaben zur Lösung von Problemen in der
 Agglomerationspolitik und Ausgleichsmassnahmen im ländlichen Raum

- Internationale Zusammenarbeit in der Raum- und Verkehrsordnung

- Information

- Rechtsaufsicht in der Raumplanung

Das UVEK und das EJPD müssen nun dem Bundesrat bis im Herbst die Änderung
 jener Erlasse unterbreiten, welche durch die neue Organisation und den
 neuen Amtsnamen bedingt sind.

Im Zusammenhang mit der Reorganisation hat der Bundesrat beschlossen, den
 Rat für nachhaltige Entwicklung auf den 01.01 2001 in den Rat für
 Raumordnung einzugliedern. Dadurch werden Ressourcen freigespielt, die
 eine wirksamere Bearbeitung der zwei eng verwandten Tätigkeitsfelder
 ermöglichen. Würden beide Räte aufrechterhalten, hätte das neue Amt zwei
 äusserst anspruchsvolle Gremien zu betreuen. Der Bundesrat wird im Herbst
 bei den Erneuerungswahlen für die ausserparlamentarischen Kommissionen die
 Zusammensetzung des neuformierten Rats bestimmen.

Bern, 17. Mai 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 11