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Nationales Informationssystem Janus ab 1. Juli 2000 in Betrieb - Bestehende Datenverarbeitungssysteme werden zusammengelegt

Nationales Informationssystem Janus ab 1. Juli 2000 in Betrieb
Bestehende Datenverarbeitungssysteme werden zusammengelegt

Bundesrat verabschiedet Verordnung

Die Datenverarbeitungssysteme zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels
(DOSIS), des Organisierten Verbrechens (ISOK) sowie der Falschmünzerei, des
Menschenhandels und der Pornographie (FAMP) werden zusammengelegt. Aus der
Fusion entsteht das nationale Informationssystem JANUS. Der Bundesrat hat
die entsprechende Verordnung verabschiedet. Sie wird auf den 15. Juni 2000
in Kraft gesetzt.

Gleichzeitig tritt die Änderung des Bundesgesetzes über kriminalpolizeiliche
Zentralstellen (ZentG) in Kraft. Mit der Modifikation wird die rechtliche
Grundlage geschaffen, damit das Bundesamt für Polizei (BAP) die drei
bisherigen Datenverarbeitungssysteme überhaupt zu einem gemeinsamen
Informationssystem zusammenfassen kann.

Die parallele Führung der einzelnen Datenverarbeitungssystemen hat sich in
der Praxis nur beschränkt bewährt. Gerade der illegale Drogenhandel sowie
die gesetzeswidrige Einschleusung und die kommerzielle sexuelle Ausbeutung
von Menschen gehören zu den bevorzugten Tätigkeitsgebieten des organisierten
Verbrechens.

Mit JANUS wird den zugriffsberechtigten Benützern ermöglicht, Daten der
Bereiche zu erschliessen, die in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung
kriminalpolizeiliche Zentrallstellen im BAP fallen. Die JANUS-Verordnung
folgt sowohl bezüglich ihrer Struktur als auch inhaltlich dem Muster der
DOSIS-, ISOK- und FAMP-Verordnungen, die abgelöst werden.

Neu haben die Kantone Zugriff auf die Daten über Falschgeld, Pornographie
und Menschenhandel. FAMP war bisher ein internes Datenverarbeitungssystem
des BAP. Im Rahmen von JANUS werden die Daten nun neu gemeinsam mit den
Kantonen bearbeitet.

Verbessert wird auch der administrative Aufwand bei der Datenerfassung.
Kriminalistische und datenschutzrechtliche Verbesserungen ergeben sich zudem
bei der Aufbewahrung, Überprüfung und Löschung der Daten.

Bern, 17. Mai 2000

Weitere Auskünfte:
Adrian Lobsiger, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 / 322 43 27