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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Rechtliche Umsetzung RVOG: vereinfachtes Verfahren

Pressemitteilung

Rechtliche Umsetzung RVOG: vereinfachtes Verfahren

Mit dem am 1. Oktober 1997 in Kraft getretenen Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) hat der Bundesrat mehr Kompetenzen
bezüglich Organisation der Bundesverwaltung erhalten. Insbesondere kann er
auf dem Verordnungsweg die Gliederung der Bundesverwaltung in Ämter
festlegen und den Ämtern Aufgaben zuweisen. Bundesrat und Verwaltung
benützen die höhere Organisationsautonomie, um die Verwaltung den sich
ständig ändernden Herausforderungen anzupassen. Die grössere Flexibilität
hat indessen auch Konsequenzen für die Nachführung von Bundeserlassen.

Mit der vom Bundesrat nun beschlossenen Änderung der Verordnung über die
amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsverordnung) wird ein einfacheres
Verfahren zur Anpassung von Zuständigkeitsbestimmungen in den Bundeserlassen
an organisatorische Entscheide von Bundesrat, Departementen und Ämtern
ermöglicht: Die Bundeskanzlei kann im Einvernehmen mit den Departementen die
entsprechenden Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten in der Systematischen
Sammlung des Bundesrechts selbständig, also ohne aufwändige formelle
Änderung der entsprechenden Erlasse, anpassen. Damit wird ermöglicht, das
geschriebene Recht rasch in Einklang mit der geltenden Realität der
Verwaltungsstruktur zu bringen. Dieses Vorgehen liegt im Interesse einer
erhöhten Transparenz, erleichtert die Lesbarkeit und trägt damit zur
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren bei.

Schweizerische Bundeskanzlei
Information

Bern, 17. Mai 2000

Für Rückfragen:
Laurenz Rotach,
Sektion Allgemeines Recht
Tel. O31 / 322 37 28