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Tarife für Magnetresonanztomographie in Schaffhausen

Entscheid des Bundesrates über die Tarife für Magnetresonanztomographie in
Schaffhausen

Krankenkassen und Versicherte sollen nicht die Folgen aus ineffizientem
Betrieb tragen müssen

Bis 1998 hat das Kantonsspital Schaffhausen Untersuchungen am
Magnetreso-nanz-Tomographen (MRT) im Städtischen Krankenhaus Singen (D)
durchge-führt. Einen Kredit zur Anschaffung eines eigenen MRT haben die
Schaffhauser Stimmbürger im Dezember 1997 verworfen. Daraufhin wurde aus
Kreisen der Ärzteschaft die MRS AG gegründet, die aus privaten Mitteln einen
im August 1998 im Kantonsspital installierten MRT finanzierte. Das
Kantonsspital betreibt das Gerät auf Rechnung der MRS AG, mit der es eine
Kooperationsvereinbarung getroffen hat.

Nachdem sich der Kantonale Krankenkassenverband Schaffhausen und die MRS AG
nicht auf einen Taxpunktwert (TPW) einigen konnten, setzte der Regierungsrat
diesen fest. Der Preisüberwacher seinerseits hatte zuvor einen wesentlich
tieferen TPW empfohlen.

Der Bundesrat ist am Mittwoch zum Schluss gekommen, dass das Einzugsgebiet,
für welches der fragliche MRT vorgesehen ist, zu klein ist. Der MRT kann mit
Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Schaffhausen nicht genügend
ausgelastet und deshalb nicht wirtschaftlich betrieben werden. Für die aus
Überkapazitäten entstehenden Kosten hat die obligatorische
Krankenversicherung nicht aufzukommen, sie muss nur jene Kosten übernehmen,
die bei einem voll ausgelasteten Gerät anfallen würden.

Der Kanton Schaffhausen als Randregion wird durch diesen Entscheid nicht
benachteiligt, denn die medizinische Versorgung ist gleichwohl
sichergestellt und die Bevölkerung Schaffhausens selber hat die Anschaffung
eines MRT in einer Volksabstimmung abgelehnt.

Bern, 11. Mai 2000

Weitere Auskünfte:
Niculo Wieser, Bundesamt für Justiz, 031 323 02 94