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WEKO: Autofahrlehrertarife sind unzulässige Abreden

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.5.2000

WEKO: Autofahrlehrertarife sind unzulässige Abreden

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Preisempfehlungen der
«Association fribourgeoise des écoles de circulation» (AFEC) für
unzulässig erklärt. Davon ausgeschlossen ist die Preisempfehlung für
die fakultativen Theoriekurse. Die WEKO behält sich vor, gegen andere
kantonale Verbände vorzugehen, die weiterhin die Preise bestimmen oder
empfehlen.

An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2000 hat die WEKO beschlossen, die
Preisabsprachen zwischen den Autofahrlehrern der AFEC im Bereich der
praktischen Kurse für Auto, Motorrad und Lastwagen sowie im Bereich
des Verkehrskundeunterrichts zu verbieten. Dieser Entscheid basiert
auf einer Untersuchung, in welcher festgestellt wurde, dass die
fraglichen Preisempfehlungen den Wettbewerb zwischen den Fahrlehrern
im Kanton Freiburg erheblich beeinträchtigen oder sogar beseitigen.

Das Ergebnis dieser Untersuchung bestätigt die Anhaltspunkte über
unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, denen das Sekretariat im Rahmen
mehrerer Vorabklärungen im Frühling 1999 nachgegangen ist.
Preisempfehlungen begründen vermutungshalber unzulässige Kartelle,
wenn sie von den Unternehmungen befolgt werden, an welche sich die
Preisempfehlungen richten. Dies ist auch dann der Fall, wenn die
Preisempfehlungen nicht für obligatorisch erklärt wurden. Daher
erwartet die WEKO von allen übrigen kantonalen
Autofahrlehrerverbänden, allenfalls existierende Tarife und
Preisempfehlungen abzuschaffen. Die WEKO wird bei allen Verbänden
intervenieren, die weiterhin die Tarife ihrer Mitglieder beeinflussen.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Präsident, 079 667 90 15
Dr. Philippe Gugler, Vizedirektor, o31 / 324 96 77, philippe.gugler@weko.admin.ch