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Staatsleitungsreform vor dem Bundesrat

Staatsleitungsreform vor dem Bundesrat

Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom Mittwoch eine weitere Aussprache
über die Staatsleitungsreform geführt. Er hat sich dabei intensiv mit den
verschiedenen Aspekten der Schaffung einer zweistufigen Regierung
auseinandergesetzt.

Im August 1999 hat der Bundesrat beschlossen, die Arbeiten im Bereich der
Staatsleitungsreform auf der Grundlage der Variante 2 (zweistufige
Regierung) weiterzuführen. Der von ihm eingesetzte Ausschuss, dem
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements, Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des
Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Pascal Couchepin,
Vorsteher des  Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und
Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz angehören, hat bisher dreimal getagt.
Er wirkt als "groupe de réflexion" und bereitet die Grundlagen für die
Entscheide des Bundesratskollegiums vor.

Gestützt auf die Vorberatungen des Ausschusses hat das Bundesratskollegium
an seiner Klausur wichtige Anforderungen definiert, die bei der
Konkretisierung verschiedener Optionen für eine zweistufige Regierung
beachtet werden sollen. Er hat insbesondere über die Gesamtzahl der
Regierungsmitglieder, über das Zusammenwirken zwischen den beiden
Regierungsebenen, über die Stellung und Aufgaben der Angehörigen der zweiten
Regierungsebene sowie über die Auswirkungen des zweistufigen
Regierungsmodells auf die bestehenden Verwaltungsstrukturen diskutiert. Die
Diskussion hat auch deutlich gemacht, dass die Staatsleitungsreform sich
nicht auf das Regierungsorgan beschränken soll, sondern dass das Verhältnis
zwischen Regierung und Parlament einbezogen werden muss.

Der Bundesrat hat seinen Entschluss bekräftigt, bis Ende dieses Jahres die
notwendigen Grundsatzentscheide für die Ausgestaltung einer zweistufigen
Regierung zu treffen. Er hat den Ausschuss beauftragt, gestützt auf die
Diskussion an der Klausur verschiedene Optionen für eine zweistufige
Regierung zu konkretisieren und deren Vor- und Nachteile mit Blick auf die
zu erfüllenden Anforderungen darzustellen.

Bern, 11. Mai 2000

Weitere Auskünfte:
Bundesamt für Justiz, Luzius Mader, 031 322 41 02