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Gezielter Einsatz für Gold-Reserven und grünes Licht für Stiftung solidarische Schweiz

PRESSEMITTEILUNG

Gezielter Einsatz für Gold-Reserven und grünes Licht für Stiftung
solidarische Schweiz

Der Bundesrat hat ein Konzept für die Verwendung der für die Führung der
Geldpolitik nicht mehr benötigten 1'300 Tonnen Goldreserven der
Schweizerischen Nationalbank (SNB) verabschiedet. Bis nächste Woche soll
das Eidg. Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat das Gesetz für die
Stiftung solidarische Schweiz zusammen mit der Verfassungsgrundlage für
die Verwendung der 1'300 Tonnen SNB-Reserven zum definitiven Beschluss
vorlegen. Für die Stiftung, die neu auf vorläufig 30 Jahre zu befristen
ist, werden Erträge aus der Bewirtschaftung von 500 Tonnen eingesetzt.
Für die Verwendung der übrigen 800 Tonnen wird im Juni eine
Vernehmlassung eröffnet.  Aus den fünf Vorschlägen, welche
verwaltungsinterne Experten dafür erarbeitet haben, hat der Bundesrat
zwei Modelle abgeleitet, die er weiter verfolgen will.

Mit dem gewählten Vorgehen will der Bundesrat dokumentieren, dass er die
Stiftung solidarische Schweiz rasch und in der vorgesehenen
Stossrichtung realisieren will. Neu ist hingegen die Befristung auf die
Zeitspanne einer Generation. Nach Ablauf der 30jährigen Frist soll der
Gesetzgeber erneut  über die Verwendung des Stiftungskapitals
entscheiden können, sei es im Sinne der Weiterführung der Stiftung, sei
es im Hinblick auf andere Verwendungen.  Zweitens will der Bundesrat
sein Konzept transparent machen und dem Parlament ohne Zeitverzug jene
Bausteine weiterleiten, die bereits entscheidreif sind (Botschaft mit
Verfassungsgrundlage und Stiftungsgesetz). Die Vorschläge für die
Verwendung der verbleibenden 800 Tonnen werden dem Gesetzgeber nach
durchgeführter Konsultation ebenfalls so rasch als möglich nachgereicht.
Die parlamentarische Behandlung über die Verfassungsbestimmung und die
Stiftung kann demnach in Kenntnis aller wesentlichen Inhalte ab diesem
und im nächsten Jahr erfolgen, eine Abstimmung ab Mitte 2001.

Drei Bausteine - ein Konzept

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Verwendung der
SNB-Goldreserven drei Weichen gestellt:
? Verfassungsgrundlage für die besondere Verwendung der 1'300 Tonnen
Goldreserven, die aufgrund der Aufhebung der Goldbindung des Frankens
als einmaliges Sondervermögen anfallen. Gestützt auf diese Grundlage
kann der Gesetzgeber den Verkaufserlös des präzis bestimmten
Sondervermögens anders einsetzen als ordentliche SNB-Gewinne. Die
Verfassungsgrundlage (Uebergangsbestimmung zum geltenden Geld- und
Währungsartikel, Art. 99 BV) unterliegt dem obligatorischen Referendum,
die jeweiligen Gesetze dem fakultativen Referendum. Die
Übergangsbestimmung im Wortlaut: „Das Gesetz regelt die Verwendung des
Erlöses aus dem Verkauf von 1'300 Tonnen Gold der Schweizerischen
Nationalbank“.

? Gesetz und Botschaft zur Stiftung solidarische Schweiz. Nach der
Vernehmlassung wurde das Gesetz verschiedenen berechtigten Anliegen
angepasst. Unter dem Leitgedanken der Prävention will die Stiftung
Projekte unterstützen, die im In- und Ausland die Ausbreitung von Gewalt
und Armut bekämpfen. Mit dem Aufbau von Einrichtungen (zum Beispiel für
Bildung, Gesundheit oder Gemeinwesen) schafft sie Chancen für
heranwachsende Generationen. Für die Verwirklichung des Stiftungszwecks
werden die Erträge aus der Bewirtschaftung des Stiftungskapitals (500
Tonnen Gold; maximal 7 Milliarden Franken) eingesetzt. Die Substanz wird
real erhalten bleiben. Die Stiftung soll neu auf vorläufig 30 Jahre
befristet werden. Der Bundesrat wird die an die Befristung angepassten
Gesetzes- und Botschaftstexte voraussichtlich am 17. Mai 2000
verabschieden und an das Parlament weiter leiten.

? Vernehmlassung zur Verwendung der weiteren 800 Tonnen Gold für
Sozialleistungen, Bildung und/oder Schuldenabbau. Der Bundesrat hat vom
Bericht der von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe Kenntnis genommen und ihn
veröffentlicht (vgl. www.efd.admin.ch ). Die Experten von Bund und
Kantonen haben ein breites Spektrum möglicher und wirksamer
Einsatzfelder geprüft. Ausgearbeitet wurden fünf Vorschläge (je in
Kombination mit 500 Tonnen Stiftungskapital solidarische Schweiz): 1.
AHV-Ueberbrückungsleistungen (finanziert aus Erträgen, befristet auf 12
Jahre) zur Abfederung von Härten aus der 11. AHV-Revision sowie zur
Erleichterung von Frühpensionierungen für benachteiligte
Personengruppen; 2. Bildungsinitiative im Bereich neuer Informations-
und Kommunikationstechnologien  (finanziert aus Erträgen, befristet auf
6 Jahre); 3. Schuldenabbau; 4. AHV-Ueberbrückungsleistungen und
Bildungsinitiative (je aus Teilen der Erträge finanziert und befristet);
5. Ergänzungsleistungen für besondere Armuts-Risikogruppen und
Bildungsinitiative (je aus Teilen der Erträge finanziert, Bildung auf 6
Jahre befristet, Ergänzungsleistungen unbefristet). Der Bundesrat hat
von diesen Vorschlägen Kenntnis genommen und darüber diskutiert Er will
zwei Varianten weiter verfolgen: den Schuldenabbau und  eine zeitlich
gestaffelte Verwendung der Erträge zuerst für die Bildungsinitiative im
Bereich neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (befristet
auf ca. 4 Jahre) und anschliessend für die Finanzierung von
AHV-Überbrückungsleistungen (befristet auf ca. 12 Jahre). Im Unterschied
zum Expertenvorschlag will der Bundesrat den Einsatz nicht betragsmässig
aufteilen, sondern nach Phasen. Demnach fliessen  je die gesamten
Erträge aus der Bewirtschaftung der Erlöse aus dem schrittweisen Verkauf
der 800 Tonnen Gold zuerst ganz in die Bildung, nachher ganz in die
AHV-Ueberbrückungsleistungen.  Das EFD wurde beauftragt, die
Vernehmlassungsunterlagen innert Monatsfrist  dem Bundesrat vorzulegen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

11.5.2000